Kaufvertrag für Küche

Hi,

folgende Situation:
Person A zieht aus Mietwohnung und möchte die von ihr eingebaute Küche an Nachmieter, Person B verkaufen.
Reicht es da ein Schreiben aufzusetzen, indem nur folgendes steht:

Hiermit verkaufe ich Person A/Wohnsitz die Küche in der Wohnung/Straße/Ort an Person B/Wohnsitz.
Die Küche ist in einwandfreien Zustand
Der Kaufpreis beträgt xy € und wird innerhalb von 10 Tagen auf Konto 123 überwiesen.

Oder muss da noch ein wichtiger Satz rein. Reicht es, wenn Person A und Person B unterschreibt oder sollte da noch ein Zeuge anwesend sein und auch unterschreiben?

Danke und Grüße
SODL

Hallo SODL,

spontan fällt mir folgendes auf:
Ich würde auf jeden Fall die Gewährleistung ausschließen!

Grüße von
Tinchen

Hi,

spontan fällt mir folgendes auf:
Ich würde auf jeden Fall die Gewährleistung ausschließen!

Und wie formuliere ich das? „Der Verkäufer schließt jede Gewährleistung aus“?

Und wie formuliere ich das? „Der Verkäufer schließt jede
Gewährleistung aus“?

Das wäre eine typische eBay-Formulierung, wenn man noch die Begriffe „neues EU-Recht“ und „Garantie“ hinzufügt *g*

Kannste wohl so schreiben, aber richtigerweise geht es ja nicht darum, dass der Verkäufer (einseitig) die Gewährleistung ausschließt (was er gar nicht kann!), sondern darum, dass sich die Vertragspartner darauf EINIGEN, dass es keine Sachmangelhaftung geben soll. So würde ich es daher schreiben.

Levay

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