Winterreifen gekauft

Folgendes stand in der Auktion:

Ihr bietet hier auf 4 Winter Reifen mit Felge.In der grösse 175/70R13 :82Q .Zustand gebraucht.

Verkaufe Winterreifen samt Felge, da sie auf mein neues Auto nicht passen.

KEIN VERSAND, NUR ABHOLUNG.

HINWEIS: Aufgrund der neuen europäischen Forderung der Garantie für Gebrauchtwaren und der zur Zeit schwer zu durchschauenden Rechtslage bin ich leider gezwungen folgenden Disclaimer hinzuzufügen: Diese Auktion findet im privaten Interesse statt. Die angebotene Ware wird als gebrauchter Artikel verkauft. Alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch schließe ich jede Gewährleistung, Rücknahme und alle Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dieser Auktion und dem verkauften Artikel aus. Bei Fragen zur Auktion klären Sie diese bitte vor Gebotsabgabe mit mir ab. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.

Nach abholung der Reifen stellt sich raus, das die Winterreifen sehr wenig Profil haben(3-4mm).

Es gab vorher keine Anfragen seitens des Käufers.
Muß der Verkäufer die Reifen wieder zurück nehmen?

Hallo,

Nach abholung der Reifen stellt sich raus, das die
Winterreifen sehr wenig Profil haben(3-4mm).

Es gab vorher keine Anfragen seitens des Käufers.
Muß der Verkäufer die Reifen wieder zurück nehmen?

mal ganz unwissenschaftlich formuliert: Wer bei gebrauchten Reifen nicht fragt, wieviel Profil sie haben, darf sich später nicht wundern.

Anders formuliert: Die Reifen sind gebraucht, was auch so angegeben wurde. Sie entsprechen weiterhin den gesetzlichen Anforderungen, erfüllen also ihren Zweck. Wenn dem Käufer 3-4 mm nicht reichen, hätte er vorher durch Rückfrage klären müssen, ob sie seinen persönlichen Anforderungen genügen.

Zum Nachlesen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Gruß,
Christian

Hallo,

das sehe ich aber ganz anders! Für Winterreifen gelten 4 mm als abgefahren und damit musste der Käufer nicht rechnen. Siehe der von Dir angegebene Gesetzestext.

Der ADAC hilft seinen Mitgliedern weiter. Da gibt es eine kostenlose Rechtsberatung.

Gruß

Peter

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Hallo!

das sehe ich aber ganz anders! Für Winterreifen gelten 4 mm
als abgefahren

Das sehe wiederum ich ganz anders. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm.

und damit musste der Käufer nicht rechnen.

Aber hallo, natürlich musste er das.

Siehe der von Dir angegebene Gesetzestext.

Man kann und xdarf die Reifen an sein Auto schrauben und damit rumfahren. Mehr muss man von gebrauchten Reifen nicht erwarten, damit sind sie mangelfrei.

Der ADAC hilft seinen Mitgliedern weiter. Da gibt es eine
kostenlose Rechtsberatung.

Und die Mitglieder machen dafür kostenlos Werbung in Internetforen…

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4 mm lediglich Empfehlung
Hallo zusammen,

das ist vollkommen richtig, die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6mm. Die 4mm sind eine Empfehlung von ADAC, Reifenhersteller etc. An dem Kauf ist nichts zu rütteln!

Gebrauchte Reifen kann man über Kleinanzeigen in einer örtlichen Zeitung kaufen, da kann man hinfahren und sich nach Begutachtung (Profiltiefe, Risse, einseitige Abnutzung etc.) zum Kauf entscheiden. Online Versteigerungen sind da nicht das Mittel der Wahl…

Gruß elmore

Hi Lash,

Deine Frage wurde ja schon richtig beantwortet. Um die Kuh vom Eis zu kriegen: Kaufe Dir 2 neue Winterreifen die Du auf die nun vorhandenen Felgen aufziehen lässt. Diese aif die Antriebsachse. Bei einem Fronttriebler kanns Du die andern beiden mit 3-4 mm Profil (such Dir die zwei besten aus) auf der Hinterachs noch einen Winter fahren.

Gruß elmore

Hallo!

Ich würde einmal genau in den Gesetzen nachlesen, in denen die Autoausrüstungsvorschriften genau stehen. In Österreich gelten Winterreifen unter 4mm nicht als Winterreifen (daher ist eine Mischbereifung von M+S Reifen mit einerseits über 4mm und andererseits unter 4mm verboten!) - es ist wahrscheinlich, dass das auch in Deutschland so ist. Ich weiß es nicht, aber es gibt hier sicher Leute, die das überprüfen könnten.

In diesem Fall hätte man zumindest ein denkmögliches Argument, nämlich zu sagen, dass entgegen der vertraglichen Vereinbarung keine Winterreifen verkauft wurden. Wie gesagt, das wäre denkmöglich, das heißt nicht, dass das durchgeht.

Gruß
Tom

Hallo Peter!

das sehe ich aber ganz anders!

macht nix… wir hören hier ja auch immer wieder dass es für alle gekauften Waren egal wo ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt.
Ist zwar falsch - aber andere sehen das bis sie damit auflaufen auch anders.

Für Winterreifen gelten 4 mm
als abgefahren und damit musste der Käufer nicht rechnen.

Steht in welchem Gesetz?

Siehe der von Dir angegebene Gesetzestext.

Der ADAC hilft seinen Mitgliedern weiter. Da gibt es eine
kostenlose Rechtsberatung.

Die einem aber auch nur sagen kann, was Christian hier von sich gibt.
Zumindest solange die gesetzlich vorgeschiebene Mindestprofiltiefe bei 1,6mm liegt.

Gruß Ivo

Hallo,

zur Frage, auf welcher Achse die besseren Reifen montiert werden sollen:

http://firststop.de/root/index.php?lang=de&page_id=42
http://www.swr.de/buffet/hallo-buffet/-/id=257304/ni…

Gruß, Niels

Hallo,

Ich würde einmal genau in den Gesetzen nachlesen, in denen die
Autoausrüstungsvorschriften genau stehen. In Österreich gelten
Winterreifen unter 4mm nicht als Winterreifen (daher ist eine
Mischbereifung von M+S Reifen mit einerseits über 4mm und
andererseits unter 4mm verboten!)

ich will mich nicht in die österreichische Rechtslage einmischen, aber ich habe den Verdacht, daß es sich dabei um die Fortsetzung der modernen Sage von unten handelt. Wenn ich das so lese http://www.nachrichten.at/motor/398270?PHPSESSID=d92… scheint mir die Gesetzeslage in Österreich - wie so oft - nicht anders zu sein als in Deutschland.

Gruß,
Christian

Hallo!

Also der Zeitungsartikel ist grundsätzlich richtig und widerspricht dem auch gar nicht, was ich gesagt habe. Er ist aber unvollständig, da nämlich nicht erwähnt wird, dass es sehr wohl erlaubt ist Sommer- und Winterreifen zu mischen, wenn der Winterreifen unter 4mm Profil hat, aber genau das ist der Punkt meiner Argumentation.

Gruß
Tom

Hallo,

Also der Zeitungsartikel ist grundsätzlich richtig und
widerspricht dem auch gar nicht, was ich gesagt habe. Er ist
aber unvollständig, da nämlich nicht erwähnt wird, dass es
sehr wohl erlaubt ist Sommer- und Winterreifen zu mischen,
wenn der Winterreifen unter 4mm Profil hat, aber genau das ist
der Punkt meiner Argumentation.

ich formuliere meine Bemerkung um: Ich habe darin keinen Hinweis gesehen, daß es in Österreich Gesetz ist, daß Winterreifen unter 4 mm Profil nicht mehr als Winterreifen anerkannt werden. Vielmehr habe ich das so interpretiert, daß die Regelungen mit den deutschen identisch sind. Also: Mindestens 1,6 mm, alles andere egal.

Gruß,
Christian

Hallo!

§ 4 KDV

(4)…Reifen, die für die
Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch-
und Eisreifen bestimmt sind, müssen, sofern sie gemäß einer
straßenpolizeilichen Anordnung verwendet werden, eine Profiltiefe
von mindestens 5 mm bei Reifen in Diagonalbauart oder von mindestens
4 mm bei Reifen in Radialbauart aufweisen…

(4c) …An Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von
nicht mehr als 3 500 kg und einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als
40 km/h sowie an Anhängern, die mit solchen Kraftwagen gezogen
werden dürfen, dürfen zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen
bestimmte Reifen, sofern ihre Profiltiefe die im Abs. 4 zweiter Satz
angeführte nicht unterschreitet, nur dann angebracht sein, wenn alle
Räder, die Kräfte auf die Fahrbahn übertragen, solche Reifen
aufweisen. Ein zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen
bestimmter Reifen darf, wenn seine Profiltiefe die im Abs. 4 zweiter
Satz angeführte unterschreitet, nicht zusammen mit einem nicht
diesen Eigenschaften entsprechenden Reifen an den Rädern einer Achse
angebracht sein…

Insgesamt könnte man daraus ablesen, dass M+S Reifen mit einem Profil unter 4mm nicht als M+S Reifen gelten. Wie gesagt, das ist nur ein denkmöglicher Ansatzpunkt, festlegen würde ich mich jetzt so auch nicht darauf.

Gruß
Tom