Zählt das Widerrufsrecht eines Onlinekaufes bei einem Händler (z.B.über Ebay) erst ab Erhalt der Ware, oder kann man unmittelbar nach dem Kauf seine Entscheidung widerrufen?
Auf diese Weiße würde man immerhin zweimal den Postweg sparen.
Zählt das Widerrufsrecht eines Onlinekaufes bei einem Händler
(z.B.über Ebay) erst ab Erhalt der Ware, oder kann man
unmittelbar nach dem Kauf seine Entscheidung widerrufen?
Auf diese Weiße würde man immerhin zweimal den Postweg sparen.
Zählt das Widerrufsrecht eines Onlinekaufes bei einem Händler
(z.B.über Ebay) erst ab Erhalt der Ware, oder kann man
unmittelbar nach dem Kauf seine Entscheidung widerrufen?
Auf diese Weiße würde man immerhin zweimal den Postweg sparen.
Sach mal, liest Du Deine Links inzwischen schon gar nicht mehr, bevor Du sie postest? Der Artikel hat ja nun mit der Frage nun gar nichts zu tun:
Widerrufsrecht bei Internetkauf muss deutlich erkennbar sein
Beim Internetkauf muss das gesetzliche Widerrufsrecht für den Käufer deutlich auf der Webseite erkennbar sein. Im konkreten Fall untersagte das Oberlandesgericht Hamm einem Verkäufer, Produkte über das Internetauktionshaus «ebay» ohne eine gut sichtbare Belehrung anzubieten. Der Hinweis war bislang erst beim Klick auf «Informationen zum Verkäufer» zu finden. Die Belehrung über das Widerrufsrecht sei kauf- und nicht verkäuferbezogen, heißt es in der heute bekannt gegebenen Urteilsbegründung (Az.: 4 U 2/05).
sicher nicht, aber immerhin zeigte sie an, daß die erste Antwort nicht richtig war. OK, das hätte vermutlich jeder Mensch, der auch nur den Hauch einer Ahnung hat, auch gemerkt, aber man weiß ja nie.
Allmählich nervt mich die Methode des Kollegen „ich google mal und poste den ersten Link, auch wenn ich nicht weiß, ob er paßt“.