Internet u. Urheberrecht f. d. Autoren

Hallo Ihr Experten;

Nehmen wir mal an einer Person A veröffentlich einen Artikel.
Und nun kommt die Aufforderung eines Anwaltes einer Person X., das der Artikel vom Netz zu nehmen wäre, da er ja von Person X. verfasst wurde.
Inwieweit besteht die Möglichkeit eines Nachweises, dass ein Artikel wirklich von Person A verfasst wurde.

Würde
a) der Timestamp einer x-belieben Website genügen um das nachzuweisen
b) würde es Sinn machen einen Artikel in einem großen Forum zu posten und würde das als Nachweis genügen.
c) was kann Person A, in diesem fiktiven Szenario, noch unternehmen um das Urheberrecht durchzusetzen.

Lg

Guten Abend!

Inwieweit besteht die Möglichkeit eines Nachweises, dass ein
Artikel wirklich von Person A verfasst wurde.

Tja, so ein Nachweis ist schwierig zu führen, deswegen würde ich in einem realen Fall erstmal fragen, warum Person A überhaupt etwas beweisen will. Nach den Spielregeln ist Person X damit dran…

Danke mal für den Hinweis.

Lg
Manfred

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