Hallo Ihr Experten;
Nehmen wir mal an einer Person A veröffentlich einen Artikel.
Und nun kommt die Aufforderung eines Anwaltes einer Person X., das der Artikel vom Netz zu nehmen wäre, da er ja von Person X. verfasst wurde.
Inwieweit besteht die Möglichkeit eines Nachweises, dass ein Artikel wirklich von Person A verfasst wurde.
Würde
a) der Timestamp einer x-belieben Website genügen um das nachzuweisen
b) würde es Sinn machen einen Artikel in einem großen Forum zu posten und würde das als Nachweis genügen.
c) was kann Person A, in diesem fiktiven Szenario, noch unternehmen um das Urheberrecht durchzusetzen.
Lg