Hallo liebe Expertinnen und Experten,
insbesondere die (auch angehenden) Damen und Herren Juristinnen und Juristen,
seitdem ich hier dabei bin, treibe ich mich vorwiegend in den Foren Recht, Steuern, etc., herum und teile fleißig (und gerne) mein breit gefächertes (*grins*) Wissen mit anderen ExpertInnen.
Als ich heute wieder meine Tastatur mit Paragraphen-Tips quälte, fragte ich mich, ob wir hier nicht zufällig verbotene Rechtsberatung betreiben, die ja dem Anwaltsstand vorbehalten ist.
Dabei geht es mir natürlich ausschließlich um Bretter wie Recht, Steuern, Polizei, Behörden und alle anderen, womit man normalerweise zum Anwalt rennt (Tips und Anregungen in Sachen „Lust & Liebe“ oder „Haustiere“ wird uns wohl kaum jemand übel nehmen, ohne sich lächerlich zu machen).
Die Rechtsanwälte & Rechtsanwältinnen unter Euch werden sicherlich etwas mit Rennen-Caliebe, RBerG 2. Aufl. zu Art. 1 § 1, dort insbesondere Rdnr. 28 anfangen können. Dort heißt es unter anderem:
„Rechtsberatung ist die Unterrichtung des Rechtsuchenden über die Rechtslage in einem Einzelfall.“
Und nichts Anderes tun wir hier schließlich, oder?
Ein Experte (die/der „Rechtsuchende“) stellt eine Frage („Einzelfall“) - z. B. über Kindesunterhalt, Waffenrecht (wenn auch nur im Zusammenhang mit einem Referat), GbR-Gesellschaft, Vertragsrecht, etc. (bitte nicht falsch verstehen: diese Themen aus dem Forum „Recht“ hatte ich noch im Kopf) - und die Anderen stürzen sich mit Begeisterung in die Erteilung von Tips und Ratschlägen („Unterrichtung der/des Ratsuchenden über die Rechtslage“), die sie häufig auch mit den entsprechenden Urteilen oder den zutreffenden Paragraphen untermauern. Ich selbst schließe mich da keinesfalls aus, weil auch ich meine Behauptungen gerne mit Urteilen & Paragraphen untermauere. Außerdem läßt sich einiges leichter nachvollziehen, wenn man den Gesetzestext vor der Nase hat.
Die komplette Erfüllung der Rennen-Caliebe-Definition wäre doch damit 100% erfüllt.
Das Rechtsberatungsgesetz gilt doch im Grunde genommen als Schutzgesetz für den Anwaltsstand und soll diesen vor dem - sorry, wieder einer Rennen-Caliebe-Zitat (a.a.O., Rdnr. 9 m.w.N.) - „Wettbewerb mit Personen schützen, die weder standesrechtlichen, gebührenrechtlichen und sonstigen im Interesse der Rechtspflege gesetzten Schranken unterliegen“.
Sicher, wir verlangen für unsere „Beratung“ keine Kohle, allerdings kann unser „Netzwerk“ (das ist meines Erachtens die passendste Bezeichnung) in gewissem Sinne durchaus als Konkurrenz für die Anwälte bezeichnet werden, oder? Schließlich können einige Fragen schon hier geklärt werden, ohne daß Die-/Derjenige zum Anwalt latschen und zumindestens die Gebühr für eine Erstberatung abdrücken muß, oder?
Ich weiß, ist ein bißchen viel geworden. Umso mehr bin ich Euere Antworten gespannt!
Beste Grüße
Tessa

) dochdochkeinzweifel)