Deaktivierungsgebühr Mobilfunk

Ich habe meinen Mobilfunkvertrag zum ende diesen Jahres fristgerecht gekündigt. Heute habe ich von Talkline ein Schreiben erhalten, das mir diesen Kündigungstermin bestätigt. Es wird aber gleich darauf hingewiesen, daß die Schlußrechnung nach ablauf des Jahres auch eine DEAKTIVIERUNGSGEBÜHR laut aktueller Preisliste enthalten wird, die vom Konto abgebucht wird.
Nun enhält die aktuelle Preisliste auf http://www.talkline.de aber gar keine Deaktivierungsgebühr.
Da es anscheinend verschiedene, sich widersprechende Gerichtsurteile dazu gibt, bin ich etwas ratlos, wie ich mich verhalten soll.
Wer kann dazu, speziell zu Talkline, konkret was sagen ?

Danke,
Klaus

Hy Klaus,
laut neuester Rechtsprechung sind Deaktivierungsgebühren nicht zulässig, egal bei welchem Anbieter, auch wenn es in Verträgen oder Preislisten steht. Ich würde diese Gebühr einfach nicht bezahlen.
Gruß, Willi

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Deaktivierungsgebühr:
Die erhobene Deaktivierungsgebühr muß dem Betrag entsprechen, den der Mobilfunkanbieter an den Netzbetreiber zu zahlen hat
(LG Potsdam, 2 O 491/97; OLG Schleswig, 2 U 37/96)
s.a. Finanztest 10/98 S. 66

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