Auktionsbetrug?

Wenn ein Verkäufer im Internet eine Digicam für Fotoanfänger anbietet und im letzten Satz schreibt, dass er keine Rücknahme oder Garantie gibt, kann dann trotzdem der Käufer der die Cam defekt erhält die Rücknahme erklagen???
Und wenn der Verkäufer später aussagt, dass die Cam vorm Versenden noch vollfunktionsfähig war???
Gibts hier Aussage gegen Aussage oder Beweispflicht des Verkäufers???

Wäre lieb von euch, wenn ich Auskunft bekommen könnte!

MfG Tito68

Wenn ein Verkäufer im Internet eine Digicam für Fotoanfänger
anbietet und im letzten Satz schreibt, dass er keine Rücknahme
oder Garantie gibt, kann dann trotzdem der Käufer der die Cam
defekt erhält die Rücknahme erklagen???

Wenn der Verkäufer das Teil nicht ausdrücklich als defekt deklariert hat, ja.

Und wenn der Verkäufer später aussagt, dass die Cam vorm
Versenden noch vollfunktionsfähig war???
Gibts hier Aussage gegen Aussage oder Beweispflicht des
Verkäufers???

Dann wäre ein versicherter Versand sinnvoll. Ansonsten ist es m.E. Käuferrisiko.

Gruß,
Gerhard

BGB § 433, Ausschluss der Gewährleistung

Wenn ein Verkäufer im Internet eine Digicam für Fotoanfänger
anbietet und im letzten Satz schreibt, dass er keine Rücknahme
oder Garantie gibt, kann dann trotzdem der Käufer der die Cam
defekt erhält die Rücknahme erklagen???

Wenn der Verkäufer das Teil nicht ausdrücklich als defekt
deklariert hat, ja.

Wenn der Verkäufer den Ausschluss der Gewährleistung wirksam ausgeschlossen und den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat, definitiv NICHT.

BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Durch den Ausschluiss der Gewährleistung wird jedoch die Pflicht, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen, explizit ausgeschlossen. Somit haftet der Verkäufer in diesem Fall nicht, wenn er den Mangel nicht kannte.

Gruß

S.J.

Wenn ein Verkäufer im Internet eine Digicam für Fotoanfänger
anbietet und im letzten Satz schreibt, dass er keine Rücknahme
oder Garantie gibt, kann dann trotzdem der Käufer der die Cam
defekt erhält die Rücknahme erklagen???

Wenn der Verkäufer das Teil nicht ausdrücklich als defekt
deklariert hat, ja.

Wenn der Verkäufer den Ausschluss der Gewährleistung wirksam
ausgeschlossen und den Mangel nicht arglistig verschwiegen
hat, definitiv NICHT.

Wenn der Verkäufer bei eBay bewußt defekte Ware als funktionierend anpreist ist nach meinem Rechtsempfinden der Mangel arglistig verschwiegen worden.

Oftmals bieten Verkäufer ja auch, trotz Ausschluß auf Gewährleistung, eine Übernahmegarantie von wenigen Tagen an. Sicherlich um zu unterstreichen, daß es sich um ein funktionsfähiges Gerät handelt.

Gruß,
Gerhard

Nichts anderes habe ich gesagt …

Wenn der Verkäufer bei eBay bewußt defekte Ware als
funktionierend anpreist ist nach meinem Rechtsempfinden der
Mangel arglistig verschwiegen worden.

Nichts anderes habe ich behauptet. Der Beweis, dass der VK den Mangel kannte und diesen arglistig verschwiegen hat, liegt aber grundsätzlich bei dem, der derartiges behauptet, also dem Käufer.

Vile Spass bei der Beweisführung.

Gruß

S.J.