Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Bei einer Mietwohnung wird ja jährlich der Verbrauchszähler abgelesen (Wasser, etc.). Wenn sich der Zähler in der Whg befindet, muss ja der Ableser in die Whg hineingelassen werden.
Nun die Frage:
Was ist, wenn der Ableser einen Aushang (2 Wochen vorher) macht, in dem der angekündigte Ablesetag verkündet wird (inkl. Zeitraum von … bis… Uhr). Darunter steht, dass wenn man nicht anwesend ist, für eine erneute Anreise 50 Euronen erhoben werden. Daher sollte man den Schlüssel einer Person seines Vertrauens in die hand drücken.
Ist das erlaubt???
Was ist, wenn an dem Tag zu der Uhrzeit der Mieter nicht zu Hause istn oder er keiner „Person“ seinen Schlüssel gegen möchte?
Man kann doch nicht verlangen, dass ein Mieter nen Tag Urlaub nimmt, oder?? Bzw. besteht nicht auf Sieten des Mieters das Recht, die Ablesung zu zB späteren Zeiten?
M.E. ist das schon eine grobe Unverschämtheit, oder?
Wie sieht es rechtlich aus?
Entsteht dem „Ableser“ ein Anspruch auf Zahlung?
Was ist, wenn das ein Mehrfamilienhaus ist mit mehr als 4 Parteien, die alle Berufstätige sind?
Wie sehen das die WWWler?
Bin mal gespannt.
Gruß
Doc
Hallo zusammen,
Hi Doc,
warum beantragt der Mieter nicht einfach eine Selbstablesung beim Energieversorger? Das spart viel Personalkosten und Nerven.
Bin mal gespannt.
Gruß
Doc
Hi,
danke für den Tipp ;o))
Aber in diesem Fall liest eine Hausverwaltungsgesellschaft den Warmwass und Kaltwasserverbrauch, bzw. die Heizenergie der einzelnen Parteien in den Whgen ab. Das hat nix mit dem Energieversorger zu tun, leider. Ansonsten klar: Selbstablesung.
Das Problem in diesem Fall ist auch noch, dass der Wärmezähler von der Heizung ein wenig kompliziert abzulesen ist. Er wird elektronisch ausgeselsen.
Bin mal weitergespannt ;o)
Gruß
Doc
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Hallo,
dem Mieter muss grundsätzlich ein kostenloser Ersatztermin angeboten werden, erst danach kommt es zu Kosten für eine weitere Anreise.
siehe z. B. hier:
http://www.bmgev.de/mieterecho/291/themen/08.htm?dru…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Doc,
das ist ja auch was ganz anderes…deinem Vermieter bzw.dessen Stellvertreter must du angemessen Zugang zu deiner Wohnung gewähren.
Allerdings nach einer verbindlichen Terminabsprache.Ein Zettel im Hausflur reicht dafür nicht…
Erst wenn dieser verbindliche Termin von Dir nicht eingehalten wird,kann der Vermieter (bzw.dessen Stellvertreter dir die Kosten aufbürden bzw.den Verbrauch schätzen…).
mfg
Hallo Doc,
das ist ja auch was ganz anderes…deinem Vermieter
bzw.dessen Stellvertreter must du angemessen Zugang zu deiner
Wohnung gewähren.
Allerdings nach einer verbindlichen Terminabsprache.Ein Zettel
im Hausflur reicht dafür nicht…
doch, ein Zettel im Hausflur - mindestens eine Woche vorher - reicht.
Hallo,
ein Zettel reicht nicht…weil nämlich auf diesen zu 99% Prozent nur steht,das am XX.des Monates XX die Ablesung erfolgen soll…
In der heutigen wirtschaftlichen Situation kann man nämlich nicht mehr so von „heute auf morgen“ zum Chef sagen,ich brauche übermorgen einen Tag frei…bei vielen Firmen ist mittlerweile mindestens 2 Wochen
Vorlauf erforderlich,weil nämlich die Personaldecke so dünn ist,das
nicht mehr Ersatz vorhanden ist.
(Bei Betrieben mit 3-Schichtarbeit sind es übrigens bei einigen Firmen sogar schon 4 Wochen Vorlauf…)
mfg