Hallo,
wo im Auto muss der Hund transportiert werden?
Eine Bekannte setzt ihn vorne auf den Beifahrersitz und leint ihn dort (Brustgeschirr u. Leine) an damit er bei Vollbremsung nicht durch die Scheibe fliegen kann.
Da der Hund sehr leicht ist, 7kg, ist er mit der Leine nicht am Sicherheitsgurt befestigt sondern oben an der Kopfstütze.
Die Leine ist absolut sicher befestigt.
Ich habe nun behauptet dass der Hund nur im hinteren Fahrraum transportiert werden dürfte.
Wer hat da nun recht.
Bitte Tipps.
Danke schon mal im Voraus für die Antworten.
MfG
drache64
Hallo Linde,
hier greift wohl die StVO, §23, Absatz 1:
§ 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Weitere Infos:
http://www.fahrtipps.de/frage/haustiere.php
http://www.move-on.net/move-on/default.asp?kat=erste…
Den Hund im Vorderraum mitzunehmen finde ich für zu riskant. Auch wenn es nur ein kleiner Hund ist. Sollte deine Freundin den Hund oft im Auto mitnehmen empfiehlt sich bei einem kleinen Hund ein Transportkäfig.
Große Hunde habe ich immer im Kombi im Kofferraum (mit Fangnetz) mitgenommen.
Viele Grüße
Eva
Danke Eva für deine Antwort und für die Links.
Hab gar nicht gewusst dass der Transport von Haustieren überhaupt so geregelt ist. Das mit dem Ausdruck Ladung war mir schon klar.
Meine Bekannte ist in eine Verkehrskontrolle geraten und wurde gleich mit Bußgeld bedroht, wegen dem Hund auf dem Beifahrersitz.
Mich stört er ja nur dann wenn ich mal mitfahre und er meint ich währe Gast auf seinem Platz.
Sie berief sich bei der Kontrolle darauf dass der Hund ja fest mit einer Leine am Sitz gesichert ist und somit nicht durch das Wageninnere fliegen kann wenns mal kracht. Auch könne er nicht nach einem Unfall einfach ausbüchsen, was ja sehr oft passiert wenn die Tiere in Panik sind.
Na ja, soll sie es mal drauf ankommen lassen.
Danke noch mal.
MfG
Linde
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Sie berief sich bei der Kontrolle darauf dass der Hund ja fest
mit einer Leine am Sitz gesichert ist und somit nicht durch
das Wageninnere fliegen kann wenns mal kracht.
süß. Erklär ihr, daß das Bullshit ist, weil eine einfache Leine sicher nicht das 20fache des Hundegewichtes aushält und ohnehin ein einfaches Halsband nicht als Sicherungsmaßnahme zu betrachten ist. Es gibt genau drei geeignete Transportarten für Hunde in Autos:
- Spezielles Geschirr für Hunde in Autos
- Kofferraum plus Netz
- Transportbox plus Befestigungsmöglichkeit mittels Anschnallgurt.
Punkt.
Gruß,
Malte
ich könnte mir
Auch hallo,
neben den anderen Antworten auch noch die versicherungsrechtliche Seite
als viel gravierender vorstellen.
Selbst bei einem nicht verschuldetem Unfall kann der Gegner immer noch
mit einer Teilschuld wegen Ablenkung durch den Hund argumentieren.
Ähnlich bei telefonieren mit Handy.
Also schon sehr riskant.
meint & grüßt
T-Bird