Grundstücksverkauf - Rechte u Pflichten

Hallo, werte Wissenden!

Folgendes:
Person A verkauft 1998 ein Haus mit Grundstück an Person B. Im notariellen Kaufvertrag ist festgehalten, dass Haus u Grundstück geräumt u besenrein zu übergeben sind.

  • Szenario 1:
    Person B reisst nun 2005 einen auf dem Grundstück befindlichen Schuppen ab, es fallen für das Well-Asbest-Dach Entsorgungskosten an. Person B kommt nun auf Person A zu u verlangt Erstattung der Entsorungskosten durch Person A. Sind diese Kosten durch Person A zu erstatten? Zu beachten ist, dass der Schuppen durch Person B 7 Jahre lang genutzt wurde.

  • Szenario 2:
    Person B entfernt nun 2005 von einem auf dem Grundstück befindlichen Schuppen das Dach u ersetzt es durch ein anderes, es fallen für das Well-Asbest-Dach Entsorgungskosten an. Person B kommt nun auf Person A zu u verlangt Erstattung der Entsorungskosten durch Person A. Sind diese Kosten durch Person A zu erstatten? Zu beachten ist, dass der Schuppen durch Person B 7 Jahre lang genutzt wurde u nach der Dachsanierung weiterhin genutzt wird.

In hoffnungsvoller Erwartung einer Antwort unter Berücksichtigung der beiden Szenarien

ist

Mutschy

Manchmal …
Hallo,

Folgendes:
Person A verkauft 1998 ein Haus mit Grundstück an Person B. Im
notariellen Kaufvertrag ist festgehalten, dass Haus u
Grundstück geräumt u besenrein zu übergeben sind.

  • Szenario 1:
    Person B reisst nun 2005 einen auf dem Grundstück befindlichen
    Schuppen ab, es fallen für das Well-Asbest-Dach
    Entsorgungskosten an. Person B kommt nun auf Person A zu u
    verlangt Erstattung der Entsorungskosten durch Person A. Sind
    diese Kosten durch Person A zu erstatten? Zu beachten ist,
    dass der Schuppen durch Person B 7 Jahre lang genutzt wurde.

  • Szenario 2:
    Person B entfernt nun 2005 von einem auf dem Grundstück
    befindlichen Schuppen das Dach u ersetzt es durch ein anderes,
    es fallen für das Well-Asbest-Dach Entsorgungskosten an.
    Person B kommt nun auf Person A zu u verlangt Erstattung der
    Entsorungskosten durch Person A. Sind diese Kosten durch
    Person A zu erstatten? Zu beachten ist, dass der Schuppen
    durch Person B 7 Jahre lang genutzt wurde u nach der
    Dachsanierung weiterhin genutzt wird.

Manchmal bekomme ich richtig Angst, wieviel geistige Tiefflieger in unserer Gesellschaft herumlaufen.

Ein Grundstück kaufen, dann dieses Grundstück 7 Jahre nutzen und dann feststellen, das irgend etwas nicht passt. Also das BGB ist schon nett gestaltet, aber für Abzocke und Dreistigkeit ist dieses Gesetzeswerk nicht geschaffen wurden. Vor Dummheit kann man sich leider noch nicht schützen

So eine Sache gehört in den Rundordner unter den Schreibtisch.

Christian

Hi Mutschy,

B darf abreißen, was immer er mag. B darf auch Dächer abdecken, wie es ihm gefällt. Warum A nun irgendwelche Kosten übernehmen sollte, ist mir schleierhaft.

Infos zu Asbest, völlig off topic:

  1. Es gibt keinen vernünftigen Grund, ein Asbestdach abzureißen.
  2. Asbestabriss erfordert Vorsichtsmaßnahmen: Kein Brechen, Schneiden, Sägen, Fräsen, Schleifen, Bohren, kurz: keinen Staub erzeugen.
  3. Asbest zu entsorgen kostet nicht mehr als normaler Hausmüll, er muss aber getrennt angeliefert werden.

Gruß Ralf

Danke!
Hallo, ihr beiden!

Danke für eure Mühe. Bekommt auch jeder sein * dafür. Ich hatte es mir schon gedacht, aber ich wollte halt auch mal andere Meinungen hören.

Gruss

Mutschy