Hallo!
Ich habe mal gehört, dass man sich entscheiden muss, ob man ein Erbe antritt, bevor man erfährt, was einem zustehen würde oder ob man evtl. Schulden erbt. Stimmt das?
Sandra
Hallo!
Ich habe mal gehört, dass man sich entscheiden muss, ob man ein Erbe antritt, bevor man erfährt, was einem zustehen würde oder ob man evtl. Schulden erbt. Stimmt das?
Sandra
Auch hallo.
Hallo!
Ich habe mal gehört, dass man sich entscheiden muss, ob man
ein Erbe antritt, bevor man erfährt, was einem zustehen würde
oder ob man evtl. Schulden erbt. Stimmt das?
Tendenziell eher nein, aber man darf (und sollte !) sich vorher Informationen über den Vermögensstand des Erblassers einholen.
Für Weiteres siehe http://www.brennecke-partner.de//frameset.php?Navi=R…
& http://www.brennecke-partner.de//frameset.php?Navi=R…
HTH
mfg M.L.
Wie läuft denn so etwas ab?
Beispiel: Der Verstorbene hat zwei Kinder + Enkelkinder. Kind A hatte die Kontovollmachten des Verstorbenen (also kannte sich mit dem Vermögensstand aus), Kind B nicht.
Die Kinder haben untereinander keinen Kontakt.
Wie kann Kind B Informationen über den Vermögensstand erhalten?
Wer wacht über die Verteilung des Erbes? Geht so etwas nur mit Anwalt?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo nochmal.
Wie läuft denn so etwas ab?
Beispiel: Der Verstorbene hat zwei Kinder + Enkelkinder. Kind
A hatte die Kontovollmachten des Verstorbenen (also kannte
sich mit dem Vermögensstand aus), Kind B nicht.
Die Kinder haben untereinander keinen Kontakt.
Interessante Situation. Zu deutsch: es wird befürchtet, dass A das ganze Geld ausgibt und die Erbmasse dadurch verringert… Was dabei: http://www.dvev.de/aktuelle_pressemitteilungen/inhal… (Vorsorgevollmacht auch für B) oder
http://www.gomoll.lawchannel.de/index_full.php?feed_… ?
Wie kann Kind B Informationen über den Vermögensstand
erhalten?
Also spätestens bei der Testamentseröffnung wird wohl verlesen wer in welcher Menge was erben darf/soll. Und innerhalb eines bestimmten Zeitraums kann man das Erbe -unter Einhaltung der Formalitäten- ausschlagen.
Wer wacht über die Verteilung des Erbes? Geht so etwas nur mit
Anwalt?
Oder mit Hilfe eines Nachlassverwalters.
HTH
mfg M.L.