Erbschaftssteuer

Von: , Frage gestellt am Mo, 5. Dez 2005

Person X erbt von seiner Schwägerin Geld.
Wer weiß mit wieviel Erbschaftssteuer X rechnen muß ?

Vielen Dank für jeden Tipp !

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Erbschaftssteuer

    Person X erbt von seiner Schwägerin Geld.
    Wer weiß mit wieviel Erbschaftssteuer X rechnen muß ?

    Vielen Dank für jeden Tipp !
    Hallo, bei Erbschaft von einer Schwägerin ist nach meiner Kenntnis erst einmal ein Freibetrag von 5200 Euro gegeben, danach muss in Steuerklasse III
    (Geschwister wäre Kl. II) versteuert werden. HIer hängt es dann vom Betrag ab: z.B. bis 52000 € sind es 17 %, bis 256000 € dann schon 23 % usw.... Gruss, Eva

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