eine person hat privatrechtschutz und hat einer anderen person geld geliehen ( notfall, 3000 euro ).
die andere person weigert sich nun das geld zurückzuzahlen.
wenn nun die person die das geld hergeliehen hat die andere person verklagen will, als was zählt das dann ? übernimmt die privatrechtschutz diesen fall ?
Ich glaube, was er meint ist, wer am Ende die Kosten trägt. WObei man halt darauf hinweisen könnte, dass der Unterlegene im Prozess alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bezahlt. Daher ist die Frage letztlich obsolet.
Dea
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ja, auf rückzahlung des betrages verklagen. da der betrag bereits vor 1 jahr geliehn wurde und die rückzahlung eigentlich dieses jahr von statten gehen sollte.
in der privatrechtschutz ist alles mit drin. man muss nix dazu zahlen