Fundsache in einer Bank

Hallo,

angenommen, jemand wie ich findet in einer Bank eine Brieftasche (und zwei Handschuhe). Schon bei erster Betrachtung sieht man, dass auch mehrere grüne Geldschein (also 200-Euro-Scheine) und andere Scheine im Portemonai sind.

An genommen, die ehrliche Haut gibt nun alles beim Kassierer ab, Minuten später erscheint der Bankkunde, bedankt sich freundlich per Handschlag, und das war’s.

Nun frage ich mich, ob der Finder Anspruch auf Finderlohn hat. Der Brieftaschenbesitzer hatte zugegeben, die Brieftasche liegengelassen zu haben, weil er noch schnell etwas in der Bank erledigen wollte.

Der Finder hatte zuerst den Einfall, mit der Brieftasche zur Polizei zu gehen, um dort den Anspruch auf Finderlohn zu Protokoll zu geben. Der Kassierer meint, das wäre dann Fundunterschlagung gewesen.

Wie ist denn nun die Lage ? Zumindes sollte Ehrlichkeit belohnt werden.

Gruss

Andreas

Hallo,

angenommen, jemand wie ich findet in einer Bank eine
Brieftasche (und zwei Handschuhe).

Dann hat er die Brieftasche strenggenommen nicht gefunden, weil sie sich in der Gewahrsamssphäre der Bank befunden hat. Der Inhaber der Bank hat einen generellen Herrschaftswillen an allen Sachen, die sich in seiner Bank befinden, also ist der Inhaber der Bank auf Besitzer der Brieftasche. Wenn jemand aber an einer Sache Besitz hat, dann kann sie nicht gefunden werden, weil sie nicht verloren ist.Also besteht auch kein Anspruch auf Finderlohn. Ähnliches hatte der BGH einmal entschieden im Falle eines 1000 DM-Scheins, den ein Kunde in einem Supermarkt gefunden hatte. (BGHZ 101, 186).

Frank

Hallo,

Dann hat er die Brieftasche strenggenommen nicht gefunden,

Hallo,

Dann hat er die Brieftasche strenggenommen nicht gefunden,

Wo steht das dann bitte???
Im BGB steht:
§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

weil sie sich in der Gewahrsamssphäre der Bank befunden hat.
Der Inhaber der Bank hat einen generellen Herrschaftswillen an
allen Sachen, die sich in seiner Bank befinden, also ist der
Inhaber der Bank auf Besitzer der Brieftasche. Wenn jemand

Also sollte ich wohl demnächst keine Bank mehr betreten,weil sonst
dem Inhaber meine Kleidung gehört???..

Hi

Man muß nicht immer etwas wollen und mit rechtlichen mitteln oder wegen erzwingen.

Stattdessen gibt es so etwas wie Zivilkourage, wo es eigentlich selbstverständlich ist sowas abzugeben und einfach das gute Gefühl zu haben,das man geholfen hat…

So long
Blue

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Tach.

Dann hat er die Brieftasche strenggenommen nicht gefunden,

Wo steht das dann bitte???

Im BGB steht:
§ 965
Anzeigepflicht des Finders

Es bestreitet ja niemand, dass das im BGB steht. Nun muss man aber wissen, was „Finder“ i.S.v. § 965 BGB ist, und das ist derjenige, der die Sache in Besitz nimmt. Und da kommt der generelle Besitzbegründungswille der Bank ins Spiel. Wenn nun ein Kunde nachträgich den Schein noch an sich nimmt, kann er damit u.U. Besitz begründen; der Schein ist aber zuvor schon in Besitz genommen worden, und wer das als erster tut, ist eben der Finder.

weil sie sich in der Gewahrsamssphäre der Bank befunden hat.
Der Inhaber der Bank hat einen generellen Herrschaftswillen an
allen Sachen, die sich in seiner Bank befinden, also ist der
Inhaber der Bank auf Besitzer der Brieftasche. Wenn jemand

Also sollte ich wohl demnächst keine Bank mehr betreten,weil
sonst
dem Inhaber meine Kleidung gehört???..

Zunächst mal musst du zu unterscheiden lernen zwischen „Eigentum“ und „Besitz“. Besitz ist etwas rein Tatsächliches. Man kann auch völlig zu Unrecht Besitzer einer Sache sein, denk nur mal an einen Dieb. Es geht hier also nicht um die Frage, ob die Bank Inhaber deiner Kleidung wird, sondern ob sie Besitzer wird.

Das wird sie im Übrigen natürlich nicht! Weder erstreckt sich der Besitzgründungswille der Bank auf deine Klamotten, noch übt die Bank die tatsächliche Sachherrschaft darüber aus. Darum keine Sorge: Deine Kleidung bleibt dein Besitz.

Levay

Hallöchen!

Dann hat er die Brieftasche strenggenommen nicht gefunden,

Wo steht das dann bitte???

Zum Beispiel in dem von mir zitierten Urteil steht das…schonmal etwas davon gehört, dass man Gesetze auslegen muss, um an die Norm zu kommen, die dahintersteht? Manchmal sollte man überlegen, ob jemand, der sich als „Experte“ bezeichnet, vielleicht tatsächlich etwas mehr Ahnung hat als man auf den ersten Blick selbst entwickeln kann…denn anscheinend ist Dir nicht bekannt, was „finden“ im Sinne dieses Gesetzes nun bedeutet.

Im BGB steht:
§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem
Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen
Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

Daran habe ich auch nicht gezweifelt, ist ja immerhin Gesetz :wink: Aber schauen wir uns diese Vorschrift einmal an, dann fällt uns das Wort „finden“ auf. Schonmal überlegt, was das bedeutet? Finden bedeutet, dass man an der Sache Besitz begründet. Besitz begründen kann man aber nur, wenn nicht jemand anders Besitz an der Sache hat. Dass hier der Inhaber der Bank besitz hatte, habe ich in meinem anderen Posting schon dargelegt. Und das habe ich mir nicht selbst ausgedacht, sondern das ist höchstrichterliche Rechtsprechung.
Und selbst, wenn man nicht meint, dass er Besitz gehabt hat, hat der „Finder“ in diesem Fall keinen Besitz erlangt, weil er die Brieftasche direkt nach dem Entdecken beim Kassierer abgegeben hat - was im übrigen auch nicht meine persönliche Ansicht ist, sondern die des Bundesgerichtshofes.
Demnach ist die Sache nie in seinem Besitz gewesen, also auch nicht von ihm gefunden worden, ergo hat er auch keine Ansprüche, die sich aus einem Fund ergeben könnten, insbesondere also auf Finderlohn.

Also sollte ich wohl demnächst keine Bank mehr betreten,weil
sonst
dem Inhaber meine Kleidung gehört???..

Natürlich nicht - und weil ich denke, dass, wenn solche Fragen kommen, das Verständnis meiner Antwort ausbleiben wird, gehe ich nun nicht näher darauf ein. Im übrigen empfehle ich kurz mal in einem Lexikon den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum nachzulesen.

Gruß,

Frank.

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off topic: die Farbe des Geldes

angenommen, jemand wie ich findet in einer Bank eine
Brieftasche (und zwei Handschuhe). Schon bei erster
Betrachtung sieht man, dass auch mehrere grüne Geldschein
(also 200-Euro-Scheine) und andere Scheine im Portemonai sind.

Hallo Andreas,

Da der Finder nicht zu wissen scheint, wie die Euro-Geldscheine Aussehen, sollte er sich nichts draus machen. Er hat dann wahrscheinlich eh keine Verwendung dafür. *fg*
Wenn es wirklich grüne 200er waren, hätte er allerdings umgehend die Polizei benachrichtigen müssen.

Gruß
Sticky
PS: Nix für Ungut.

umpf, peinlich, sorry,

Andreas

Besitz begründen kann man aber nur, wenn nicht
jemand anders Besitz an der Sache hat.

Das ist allerdings falsch. Vgl. meine Antwort auf gleicher Thread-Ebene.

Levay

Besitz begründen kann man aber nur, wenn nicht
jemand anders Besitz an der Sache hat.

Das ist allerdings falsch. Vgl. meine Antwort auf gleicher
Thread-Ebene.

Stimme zu und korrigiere: Besitz begründen kann man natürlich, allerdings nicht als Finder, wenn jemand anders Besitz an der Sache hat. So ists genauer und macht Sinn…denke ich :smile:

Gruß,

Frank.

Hallo,

angenommen, jemand wie ich findet in einer Bank…

Man muß nicht immer etwas wollen und mit rechtlichen mitteln
oder wegen erzwingen.

Stattdessen gibt es so etwas wie Zivilkourage, wo es
eigentlich selbstverständlich ist sowas abzugeben und einfach
das gute Gefühl zu haben,das man geholfen hat…

So long
Blue

Hallo,
genau so sehe ich es.
Ich gebe auf alle Fälle Fundsachen ab,ob es einen Finderlohn gibt oder
nicht.Vor vielen Jahren habe ich als 16-jähriger(? weis es nicht mehr
genau),einen grösseren Geldbetrag gefunden und natürlich abgegeben,
ohne mir Gedanken über einen Finderlohn zu machen.Den Finderlohn
bekam ich dennoch,der Verlierer kam persönlich zu mir nach Hause.
Bei ganz grossen Beträgen würde ich eher zur Polizei gehen,als zum Fundbüro,auch wenn es eine Adresse des Verlierers gäbe.

P.S.
Jemand,nennen wir ihn Fritz,fand mal eine Briftasche mit einem
grösseren Geldebetag und erzählte dies einem Freund.Dieser fragte
nun,ob er es abgegeben hätte.
Nein,sagte er,ich habe nur meinen Finderlohn herausgenommen,und die
Brieftasche dann wieder hingelegt.

Gruss Gerhard

Hallo,

auch wenn dieses Aussagen moralisch nachvollziehbar sind. Das hier ist ein Rechtsbrett. Was bedeutet, die Leute wollen auf ihre Frage eine Antwort, wie die Rechtslage ist und nicht, ob es ethisch vertretbar ist, dieses Recht durchzusetzen. Dazu gibt es andere Bretter.
Gruß,
Dea

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Also: ganz generell folgt ein Anspruch auf Finderlohn aus § 971 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/971.html
Besonderheiten gelten, wenn etwas in privaten Geschäftsräumen oder Behörden gefunden wird. Für Behörden gilt § 978 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/978.html
Für die privaten Geschäftsräume, als auch eine Bank, gilt aus den in einigen Postings genannten Überlagungen zum Besitz, daß der Eigentumserwerb bzw. der Anspruch auf Finderlohn nur nach Vorlage einer schriftlichen Verzichtserklärung des Geschäftsinhabers möglich ist.
Da eine solche im geschilderten Fall nicht vorliegt, besteht kein Anspruch auf Finderlohn.
Ciao, Wotan

o.w.T.