Hallöchen!
Dann hat er die Brieftasche strenggenommen nicht gefunden,
Wo steht das dann bitte???
Zum Beispiel in dem von mir zitierten Urteil steht das…schonmal etwas davon gehört, dass man Gesetze auslegen muss, um an die Norm zu kommen, die dahintersteht? Manchmal sollte man überlegen, ob jemand, der sich als „Experte“ bezeichnet, vielleicht tatsächlich etwas mehr Ahnung hat als man auf den ersten Blick selbst entwickeln kann…denn anscheinend ist Dir nicht bekannt, was „finden“ im Sinne dieses Gesetzes nun bedeutet.
Im BGB steht:
§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem
Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen
Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
Daran habe ich auch nicht gezweifelt, ist ja immerhin Gesetz
Aber schauen wir uns diese Vorschrift einmal an, dann fällt uns das Wort „finden“ auf. Schonmal überlegt, was das bedeutet? Finden bedeutet, dass man an der Sache Besitz begründet. Besitz begründen kann man aber nur, wenn nicht jemand anders Besitz an der Sache hat. Dass hier der Inhaber der Bank besitz hatte, habe ich in meinem anderen Posting schon dargelegt. Und das habe ich mir nicht selbst ausgedacht, sondern das ist höchstrichterliche Rechtsprechung.
Und selbst, wenn man nicht meint, dass er Besitz gehabt hat, hat der „Finder“ in diesem Fall keinen Besitz erlangt, weil er die Brieftasche direkt nach dem Entdecken beim Kassierer abgegeben hat - was im übrigen auch nicht meine persönliche Ansicht ist, sondern die des Bundesgerichtshofes.
Demnach ist die Sache nie in seinem Besitz gewesen, also auch nicht von ihm gefunden worden, ergo hat er auch keine Ansprüche, die sich aus einem Fund ergeben könnten, insbesondere also auf Finderlohn.
Also sollte ich wohl demnächst keine Bank mehr betreten,weil
sonst
dem Inhaber meine Kleidung gehört???..
Natürlich nicht - und weil ich denke, dass, wenn solche Fragen kommen, das Verständnis meiner Antwort ausbleiben wird, gehe ich nun nicht näher darauf ein. Im übrigen empfehle ich kurz mal in einem Lexikon den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum nachzulesen.
Gruß,
Frank.