kennt sich jemand soweit mit dem europarecht aus, daß er mir bezüglich der frage nach den grenzen des anwendungsvorrangs einer eu-verordnung gegenüber dem nationalen recht ein paar tips geben könnte?
Hi Philipp :o)
An sich sind EU-Verordnungen im Gegensatz zu EU-Richtlinien in jedem Vertragsstaat direkt anwendbares Recht, also praktisch Gesetz.
kennt sich jemand soweit mit dem europarecht aus, daß er mir
bezüglich der frage nach den grenzen des anwendungsvorrangs
einer eu-verordnung gegenüber dem nationalen recht ein paar
tips geben könnte?
Tja, das kann von Land zu Land verschieden sein, bei uns (AT) wird das meines Wissens nach durch ein Gesetz noch extra geregelt. Ich könnt dir das raussuchen, ich nehm aber an du bist mehr an deutschen Fällen interessiert, oder ? ;o)
°wink°
Tiger
Hallo!
Ich schätze hier kommt man mit den Entscheidungen Solange II und Maastricht des BVerfG weiter. Wenn die „Brücke“ des Art. 23 GG nicht mehr trägt, d.h. wenn die EU-VO gegen Grundprinzipien unserer Verfassung verstößt, kann das BVerfG - und nur dieses - dem Anwendungsvorrang ein Ende bereiten. Andere Gericht sind dazu nicht befugt.
Ich hoffe Du meinst das ?!
Gruß
Matthias