Handy im Glühwein.. Zahlt die Hausrat

Person X hatte seine Eltern zu Besuch. Es wurde ein Film geschaut und Glühwein getrunken. Herr X kam mit der Hand gegen eine Tasse, welche umfiel und sich über dem Handy des Vaters ergoss.
Der Vater ist nicht in der Wohnung von Person X gemeldet ist jedoch logischerweise ein Familienmitglied.

Stellt das bei der Hausrat verischerung ein Problem dar wenn es um Schadensersatz geht?
Oder sollte vielleicht lieber Herr Y der Mitbewohner von Herrn X das Glas umgestossen haben ?

Hallo!

Person X hatte seine Eltern zu Besuch. Es wurde ein Film
geschaut und Glühwein getrunken. Herr X kam mit der Hand gegen
eine Tasse, welche umfiel und sich über dem Handy des Vaters
ergoss.

Ist das nicht eigentlich eher ein Haftpflichtfall, demnach auch einer für die Haftpflichtversicherung?

Frank

Probiers mal mit der Haftpflicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Entschuldigt, mein ich doch.
Die Frage besteht nur darin ob die Haftpflicht schäden bei einem Familienmitglied ausschliesst?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallöchen!

Entschuldigt, mein ich doch.
Die Frage besteht nur darin ob die Haftpflicht schäden bei
einem Familienmitglied ausschliesst?

Da sollte man am besten mal in den zugehörigen Vertrag und die Versicherungsbedingungen schauen. Ich denke schon, dass das übernommen werden wird, weil üblicherweise die Versicherung nur dann nicht zahlt, wenn der Geschädtigte mit dem Schädiger zusammen in häuslicher Gemeinschaft wohnt. So ists zumindest bei meiner Haftpflichtversicherung.
Es sollte also eigentlich kein Problem geben - aber wie gesagt, immer in die Unterlagen schauen, dann ist man schlauer.

Frank

Hallo,

erst einmal. :smile:

Person X hatte seine Eltern zu Besuch. Es wurde ein Film
geschaut und Glühwein getrunken. Herr X kam mit der Hand gegen
eine Tasse, welche umfiel und sich über dem Handy des Vaters
ergoss.
Der Vater ist nicht in der Wohnung von Person X gemeldet ist
jedoch logischerweise ein Familienmitglied.

Stellt das bei der Hausrat verischerung ein Problem dar wenn
es um Schadensersatz geht?

Wie bereits in den anderen Posts erklärt, ein Haftpflichtfall. In der Regel schließt die PHV jedoch nur Haushaltsmitglieder aus. Einfach mal in die Vertragsbedingungen schauen. Das wäre also das kleinere Problem.

Oder sollte vielleicht lieber Herr Y der Mitbewohner von Herrn
X das Glas umgestossen haben ?

Das wohl kaum. Schon einmal was von Versicherungsbetrug gehört? Bei dieser Fragestellung stellt sich bei mir natürlich die Frage, ob da wirklich so zufällig Glühwein auf das Handy kam… Aber es ist ja Gott sei Dank nur ein fiktiver Fall.

Gruß Steffen B.

PS: Übrigens gehören PHV-Schäden mit Handys zu den Vorgängen, die von Versicherungen in der Regel sehr penibel geprüft (also auch nachgestellt) werden.

Hi Baze,

Person X hatte seine Eltern zu Besuch. Es wurde ein Film
geschaut und Glühwein getrunken. Herr X kam mit der Hand gegen
eine Tasse, welche umfiel und sich über dem Handy des Vaters
ergoss.
Der Vater ist nicht in der Wohnung von Person X gemeldet ist
jedoch logischerweise ein Familienmitglied.

Stellt das bei der Hausrat verischerung ein Problem dar wenn
es um Schadensersatz geht?

Betrifft die Hausratsversicherung. In der Regel wird bei Verwandtschaft 1. Grades nicht reguliert, aber manchmal sind die Versicherungen kulant. Daher versuchen.

Oder sollte vielleicht lieber Herr Y der Mitbewohner von Herrn
X das Glas umgestossen haben ?

Auf keinen Fall. Erwarte nicht, dass sich Forumsmitgliedern zu Komplizen beim Versicherungsbetrug machen lassen!

Gruß

Wolfgang D.

Auf keinen Fall. Erwarte nicht, dass sich Forumsmitgliedern zu
Komplizen beim Versicherungsbetrug machen lassen!

Vielen Dank schon mal für die ausführlichen Informationen.

Der Fall des Einspringen von Herrn Y war im wahrsten Sinne des Wortes nur fiktiv&sollte nur die Fragestellung unterstreichen.

In diesem Sinne