Reklamation - Bargeld oder Gutschrift

Hallo!
Person A hatte im September eine Winterjacke bei Geschäft Y gekauft. Nach ca. 6 Wochen ist neben einer Naht der Jacke der Stoff eingerissen. Daher schließt Person A auf einen Materialfehler und reklamiert die Jacke bei Geschäft Y. Die Jacke wurde daraufhin kostenlos von der Schneiderin des Geschäftes repariert. Nach 2 Wochen riss der Stoff der Jacken neben der Naht wieder aus.
Person A hat die Jacke reklamiert und das Geschäft Y bot an eine Gutschrift zu machen. Person A möchte aber gerne den Betrag ausgezahlt bekommen!
Wäre das möglich?

mfG Brigitte

hi,

jep. das ganze nennt sich „rücktritt“ und führt zur rückabwicklung der leistungen. jacke zurück geld zurück. ABER: für die nutzungszeit der jacke kann eine angemessene entschädigung verlangt werden. bsp. nutzungsdauer der jahre = 2 winter = 8 monate --> kaufpreis / 8 monate x 6 wochen werden einbehaltn… so oder ähnlich. gutschein muss man nicht akzeptieren, es handelt sich hier um einen gewährleistungsfall wegen mangel nicht um eine garantieleistung!

mfg vom

showbee

jep. das ganze nennt sich „rücktritt“ und führt zur
rückabwicklung der leistungen. jacke zurück geld
zurück.

Rücktritt vom Kauf ist aber erst möglich wenn 2x Ergebnislos nachgebessert wurde. Erst wenn die zweite Nachbesserung erfolglos ist, kann der Käufer z.B. eine Rückabwicklung verlangen. Einer Gutschrift muß dann natürlich nicht entsprochen werden, da hier aber erst 1x nachgebessert wurde muß man die Gutschrift aktzeptieren.

ABER: für die nutzungszeit der jacke kann eine
angemessene entschädigung verlangt werden. bsp. nutzungsdauer
der jahre = 2 winter = 8 monate --> kaufpreis / 8 monate x
6 wochen werden einbehaltn… so oder ähnlich.

Wäre mir neu. Für ein kaputtes Teil Entschädigung verlangen? hmm, melde ich mal Zweifel an :wink:
Verwechselst du das nicht mit dem Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Wochen bei Versandhandelsgeschäften?

jep. das ganze nennt sich „rücktritt“ und führt zur
rückabwicklung der leistungen. jacke zurück geld
zurück.

Rücktritt vom Kauf ist aber erst möglich wenn 2x Ergebnislos
nachgebessert wurde.

Es kommt drauf an, was vereinbart worten ist (bspw. in AGB). Das Gesetz sieht vor, daß spätestens nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch davon auszugehen ist, daß die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

ABER: für die nutzungszeit der jacke kann eine
angemessene entschädigung verlangt werden. bsp. nutzungsdauer
der jahre = 2 winter = 8 monate --> kaufpreis / 8 monate x
6 wochen werden einbehaltn… so oder ähnlich.

Wäre mir neu. Für ein kaputtes Teil Entschädigung verlangen?
hmm, melde ich mal Zweifel an :wink:

Abgelehnt. http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html (4) i.V.m. http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html (1)

Gruß,
Christian

merci :wink:

Mir fällt aber noch was ein! Person A hat die Ärmel bei Schneiderin Z kürzen lassen! Das hat allerdings nichts mit dem Riss zu tun!
Wie ist das nun? Muss Person A nun eine Wertminderung bezahlen? Oder hat sie vielleicht sogar noch den Betrag erstattet bekommen?