Hallo Leute,
wird ein per Fax eingereichter Widerspruch (mit Unterschrift) im Zweifelsfalle als Beweismittel anerkannt? (Sendeprotokoll)
Danke!
Gruß jetme
Hallo Leute,
wird ein per Fax eingereichter Widerspruch (mit Unterschrift) im Zweifelsfalle als Beweismittel anerkannt? (Sendeprotokoll)
Danke!
Gruß jetme
Hallo!
wird ein per Fax eingereichter Widerspruch (mit Unterschrift)
im Zweifelsfalle als Beweismittel anerkannt? (Sendeprotokoll)
Widerspruch wogegen denn?
Gegen einen Verwaltungsakt? Dann ist nach § 70 VwGO Schriftform erforderlich. Das geht allerdings im Verwaltungsverfahren nicht soweit wie die Schriftform im Zivilrecht zum Beispiel, weshalb ein Widerspruch grundsätzlich auch per Telefax erhoben werden kann, wenn erkennbar ist, dass das Schreiben zweifelsfrei vom Widerspruchsführer stammt und mit seinem Willen in den Verkehr gelangt ist. Die Schriftform ist hier kein Selbstzweck, so dass auch eine Einlegung per Telefax ausreichend ist.
Was allerdings die Beweiskraft eines Sendeprotokolls angeht, so ist die sehr gering, sie geht gegen Null, weil mit dem Sendebericht lediglich die Absendung dokumentiert wird, nicht aber, ob das Fax beim Empfänger angekommen, geschweige denn, mit welchem Inhalt es diesen erreicht hat. Das Sendeprotokoll begründet keinen Beweis und auch keinen Anscheinsbeweis, es beweist also eigentlich gar nichts.
Wer auf Nummer sichergehen will, verzichtet lieber auf das Fax, oder er sendet das Fax ab, wenn die Frist zu verstreichen droht, gleichzeitig aber das original nochmal per Post.
Gruß,
Frank.