Scheidungspapiere unzustellbar

Hallo,

folgender Fall:

Frau beantragt die Scheidung, nachdem sie aus dem ehelichen Haushalt geflüchtet ist. Mann reagiert nach Zustellung der Scheidungspapiere gar nicht. Nach 3 Monaten stellt sich heraus, dass Mann nicht mehr in alter Adresse wohnhaft ist, nicht mehr auffindbar ist und auch nicht anderswo polizeilich gemeldet ist. Die Frist vom Gericht, dass die Papiere ausgefüllt werden sollen unter Androhung von Zwangsgeldern ist verstrichen. Eine Räumungsklage läuft, weil die Miete nicht gezahlt wurde.
Wann kann Frau tun, damit sie schnell geschieden werden kann bzw. wie verhält es sich in Bezug „untergetauchte“ Ehegatten mit der Scheidungsfrist? Ist der Ehegatte unauffindbar, dauert die Frist bis zur Scheidung dann 3 Jahre oder kann sie evtl. früher geschieden werden - auch ohne Anwesenheit des Ehegatten?

Danke vorab für Infos…

Hallo,

wenn der Ehegatte unauffindbar ist, kann die Klage - wie in jedem anderen Verfahren auch - öffentlich zugestellt werden. Die Ehefrau hat eine Auskunft des Einwohnermeldeamtes vorzulegen, eine eidesstattliche Erklärung, dass ihr der Wohnsitz unbekannt ist und auch über Freunde, Bekannte, Arbeitgeber, etc. nicht aufgespürt werden kann. Es erfolgt dann ein Aushang bei Gericht und nach Verstreichen der normalen Termine kann die Ehe auch ohne Beisein des Ehemannes geschieden werden.

Gruss
BM

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ok - vielen Dank für die Info!
Viele Grüße!

Hallo!

wenn der Ehegatte unauffindbar ist, kann die Klage - wie in
jedem anderen Verfahren auch - öffentlich zugestellt werden.

Abgesehen davon, dass es im Scheidungsverfahren keine Klage, keinen Kläger und keinen Beklagten gibt, sondern einen Antrag, einen Antragsteller und einen Antragsgegner, ist das vollkommen richtig :wink:

Frank.