Hallo, mit der Bitte um Rat:
Ein Ehepaar besitzt eine Eigentumswohnung gemeinsam. Gegenseitiges Testament mit Nacherbenvermerk. Ehepartner starb vor 20 Jahren.
Der überlebende Eheparter ist jetzt im Altenheim und benötigt zus. zu seiner geringen Rente Geld zur Zuzahlung an das Altenheim. Aus diesem Grund wir die Eigentumswohnung nun von dem überlebenden Partner verkauft.
Haben die Nacherben nun Anspruch auf ihren Anteil aus diesem Verkauf und/oder kann darauf dann später das Sozialamt zurückgreifen, wenn der im Altenheim lebende Partner an das Sozialamt herantreten muss, wenn sein aus dem Wohnungsverkauf verbleibender Anteil verbraucht ist.
Vielen Dank für jeden Rat und Tipp
Gruß
lala
PS:
Sorry, falls ein anderes Brett vernünftiger gewesen wären - dann bitte ohne Schimpfen verschieben. Danke!