Unfall Auto vs. Fahrrad, ´nur´ Personenschaden

Hallo,

meine Mama wurde gestern von einem Auto auf ihrem Fahrrad angefahren und ist gestürtzt. Sie liegt nun mit einer gebrochenen Lendenwirbelplatte im Krankenhaus. Das konnte man aber zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht wissen, sie ist nur zum Hausarzt und abends erst ins Krankenhaus. Nennenswerter Sachschaden am Fahrrad/ Auto ist wohl nicht entstanden. Polizei kam auch nicht. Zeugen vorhanden, ´Täter bekannt & geständig´.
Meine Frage: Wie sollen wir nun weiter verfahren? Nachträglich Polzei beanchrichtigen? Bezahlt dann die Versicherung die Krankenhaus kosten & Schmerzensgeld? Oder nur seine Versicherung benachrichigen?

Danke für Tip§s…
Manuel

Hallo!!

Als erste Versicherung und Versicherungs nummer geben lassen. Die Krankenkasse möchte das später wissen wen ihr es als Unfall angegeben habt.

Wen Ihr die Polizei einschaltet wird automatisch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet egal ob ihr Anzeige erstatet oder nicht. Der Staatsanwalt wird dan wegen intresse der Öffentlichkeit gegen den Verursacher vorgehen. Wollt Ihr das??

Wen der Verursacher anfängt zu mucken also euch nicht hilft mit der Versicherung und so dann geht zur Polizei sonst würde ich es so regeln.

Deine Mutter hat unabhängig von Polizei einschalten ein recht auf Schmerzensgeld und erstatung aller anfallenenden zahlungen die dadurch entsehen.

Bis dann

Hi!

Hallo,

meine Mama wurde gestern von einem Auto auf ihrem Fahrrad
angefahren und ist gestürtzt. Sie liegt nun mit einer
gebrochenen Lendenwirbelplatte im Krankenhaus. Das konnte man
aber zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht wissen, sie ist nur
zum Hausarzt und abends erst ins Krankenhaus. Nennenswerter
Sachschaden am Fahrrad/ Auto ist wohl nicht entstanden.
Polizei kam auch nicht. Zeugen vorhanden, ´Täter bekannt &
geständig´.

So weit so gut… wenn der Täter geständig war und dies noch vor Zeugen ist es an sich kein Problem, abbbbbbbbberrrrrr…

Bleibt er bei seiner Aussage?!? Wenn ja, dann reicht es die Versicherung zu informieren, d. h. ihr müßt euch die Versicherung sowie die Versicherungsnummer besorgen! Der Schädiger muß den Unfall auch bei seiner Versicherung melden. Polizei nachträglich einzuschalten dürfte keinen Sinn machen! Was soll die noch bewirken?!?!?

Sollte es hierbei oder Seitens der Versicherung ein Anzeichen von Problemen geben, dann SOFORT zum Anwalt! Erstens müßt ihr ihn nicht bezahlen und zweitens bewahrt er euch vor eventuellen Fehlern! (Ich würde es sogar auf jeden Fall machen, denn wenn es eine langwierige Sache ist, wonach es sich anhört, holt der auf jeden Fall mehr Schmerzensgeld raus, als ihr!!! Je nach Folgeschäden bzw. berufliche Folgen kommt da schon was zusammen…)

Ggf. müßt ihr auch den Arbeitgeber die Daten geben, da dieser auch Ansprüche stellen kann…

Eure Krankenversicherung könnte auch Anspüche stellen, also auch denen die Versicherungsnummer durchgeben…

So wie du schreibst ist die Versicherung auf jeden Fall verpflichtet für alle Kosten aufzukommen zzgl. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, usw…

Bernd

Hi!

Hallo!!

Wen Ihr die Polizei einschaltet wird automatisch die
Staatsanwaltschaft eingeschaltet egal ob ihr Anzeige erstatet
oder nicht. Der Staatsanwalt wird dan wegen intresse der
Öffentlichkeit gegen den Verursacher vorgehen. Wollt Ihr das??

??? Seit wann denn das ??? Dann hätten dei aber bei den vielen Unfälle viel zu tun ;o))))

Wen der Verursacher anfängt zu mucken also euch nicht hilft
mit der Versicherung und so dann geht zur Polizei sonst würde
ich es so regeln.

Würd ich net empfehlen! Da wird jedem der Grund klar und das macht sich vor Gericht net so gut…

Anwalt reicht da völlig aus!

Bernd