Hallo zusammen!
Ich hab hier folgenden angenommenen Sachverhalt:
Vor 2 Jahren hat Person A einen Gegenstand X von Firma P bei Firma B vor Ort gekauft.
Kaufsumme: EUR 399,- (unverbindliche Preisempfehlung Firma P: EUR 499,-).
Kurz vor dem Ablauf der Garantiezeit wird der Gegenstand X defekt. Daher bringt Person A den Gegenstand noch vor Ablauf der Garantie zur Reparatur zur Firma B vor Ort.
Nach einigen Wochen bekommt Person A von Firma B Bescheid, dass der Gegenstand X abholbereit ist.
Dabei handelt es sich aber nicht um den Originalgegenstand X, sondern um einen Gegenstand Y, der gleichwertig sein soll (lt. Aussage Firma B und P).
Zuhause stellt nun Person A nach Recherche im Internet fest, dass der aktuelle Marktpreis für diesen neuen Gegenstand Y bei ca. EUR 210,- liegt (unverbindliche Preisempfehlung Firma P: EUR 299,-).
Auf Nachfrage bei Firma B sowie zusätzlich bei Firma P wird Person A mitgeteilt, dass:
die Nutzung des Gegenstandes (2 Jahre) vom Wert abgezogen wird,
der entsprechende Ersatz naturgemäss heutzutage billiger sein muss (technische Weiterentwicklung usw.)
und Person A daher keinen Anspruch auf einen Gegenstand hat, der dem ursprünglichen Kaufpreis entspricht, da dieses ja dann höherwertig ist.
Ist die Aussage von Firma B bzw. P (Hersteller des Gegenstandes) korrekt?
Muss Person A den Ersatzgegenstand Y akzeptieren?
Immerhin wird hier ein Wertverlust von ca. EUR 180,- in 2 Jahren angenommen!
Danke für Eure Antworten.
Gruss
Tom