angenommen eine Firma ordert bei einer anderen Firma Ware. Wann tritt die Verjährungsfrist in Kraft? Ob nun Mahnungen im Vorfeld stattgefunden haben, sei dahin gestllt. Ob Mahnungen tatsächlich geschrieben worden sind bzw. nicht angekommen sind, läßt sich ohne Einschreibebrief nicht sicherstellen.
die Verjährung beträgt 3 Jahre und dann bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres. Kaufst du also heute was, verjährt die Forderung in drei Jahren zum Jahresende, dann also am 31.12.2008.
Vor 2002 lag die Verjährung glaub ich noch bei 2 Jahren.
Mahnungen müssen übrigens nicht zugestellt werden, da du automatisch 30 Tage ab Rechnungsdatum in Verzug kommst.
Gruss
Oliver
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