Pferdebox ohne Vertrag - Kündigungsfrist ?

Hallo,

nehmen wir an, eine Person hat ein Pferd in einem Pensionsstall eingestellt. Es wurde jedoch kein schriftlicher Vertrag für die Boxenmiete aufgesetzt.

Ist in einem solchen Fall eine Kündigungsfrist einzuhalten - und wenn ja, wie lange beträgt diese ?

Danke,

mit freundlichen Grüßen,
Xantia

Hallo Xantia,
vielleicht hilft Dir das hier weiter:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE059…
Gruss Sebastian

hi

nehmen wir an, eine Person hat ein Pferd in einem
Pensionsstall eingestellt. Es wurde jedoch kein schriftlicher
Vertrag für die Boxenmiete aufgesetzt.

Vertrag ist es trotzdem einer, der dann den Regelungen zur gesetzlichen Kündigungsfrist (wie bei Mietwohnungen) unterliegt

Ist in einem solchen Fall eine Kündigungsfrist einzuhalten -
und wenn ja, wie lange beträgt diese ?

das kommt darauf an WER kündigt und WARUM

Normalerweise gelten für beide 3 Monate

der Vermieter (der Box) kann auch fristlos kündigen, wenn der Einsteller seinen Hauptpflichten aus dem Vertrag (rechtzeitige Bezahlung des Mietzinses etc.) mehrfach trotz Anmahnung nicht nachgekommen ist

der Mieter (Einsteller) kann fristlos kündigen wenn der Vermieter seinen Hauptpflichten aus dem Vertrag (Fütterung, zugesagter Koppelgang, etc.) mehrfach trotz Mahnung nicht nachgekommen ist

beide sollten aber trotzdem vorher eine Frist setzen zur Behebung der Missstände und darauf hinweise, dass sonst gekündigt wird

;o) macht der Einsteller das kann er damit rechnen, dass ziemlich zügig vom Hof fliegt *g*

Nimmt der Einsteller das Pferd vorher vom Hof, kann er für die noch zu bezahlenden folgenden Monate Futtergeld und Einstreu vom Mietpreis abziehen (lohnt nicht - sind bei uns gerade mal 50 Euro)

aber alles in allem lohnt es sich IMMER, wenn die Parteien miteinander reden - denn gerade die Reiterkreise sind sehr kleine Kreise und sowohl Einsteller als auch Stallbesitzer haben in Nullkommanichts einen entsprechenden Ruf weg …

SO gesehen empfiehlt es sich IMMER einen schriftlichen Vertrag zu machen und so viel wie möglich darin auch festzuhalten (1 Monat Kündigungsfrist, Mietzuins wenn Box lehrsteht etc.) weil das im Zweifelsfall alles vereinfacht

Gruß H.