Bußgeldbescheid,Widerspruch nach Zahlung möglich?

Hallo miteinander.

Sagen wir mal jemand hat wegen eines Verkehrsvergehens (Ordnungswidrigkeit) einen Bußgeldbescheid erhalten. Er dachte man kann dagegen sowieso nix machen, doch nun hat er gelesen,das er dagegen wohl doch Einspruch einlegen kann.Leider hat er diesen gestern schon bezahlt.
Ist dieser nun Rechtkräftig und man kann nix mehr daran ändern?

Danke Gruß Stefan

Hallo Stefan,

da kann ich leider nur dazu sagen, dass man solche Dinge besser lesen sollte.
Es ist nämlich so, dass (beispielsweise bei einem Strafzettel) dabei steht, sollte man die Verwarnung bezahlen, so ist man mit der Owi einverstanden und gibt den Verstoß zu.

Viele Grüße und schönen Abend

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Hallo,
war das jetzt ein Bußgeldbescheid? also mit 20 EUR Gebühren und 5,60 EUR Auslagen?
Dann kannst du, auch nach Zahlung, noch Einspruch einlegen; dieser muss allerdings zwei Wochen nach zustellung bei der Behörde eingegangen sein.
Wenn es sich jedoch um eine schriftliche Verwarnung gehandelt hat, dann ist mit Bezahlen des Verwarnungsgeldes die Sache gegessen.

Gruß
HaWeThie

PS: Schreiben haben eine Rechtmittelbelehrung. Darauf wird meistens groß und in Fettdruck hingewiesen - die sollte man lesen.
Leuchtzeichen und Klingeltöne haben sich da noch nicht durchgesetzt.

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Hi,

da kann ich leider nur dazu sagen, dass man solche Dinge
besser lesen sollte.
Es ist nämlich so, dass (beispielsweise bei einem Strafzettel)
dabei steht, sollte man die Verwarnung bezahlen, so ist man
mit der Owi einverstanden und gibt den Verstoß zu.

ähnliches Problem anderer Fall:
Kann man nicht wenn man merkt widerspruch hat keinen Sinn (in dem Fall: Anzeige durch einen Vollzugsbediensteten für eine gar nicht begangene Ordnungswidrigkeit, was sich aber nicht beweisen lässt - je ein Zeuge), das Geld überweisen um Ruhe zu haben aber ein Schreiben dazu verfassen, dass man die Schuld eben nicht anerkennt und nur zahlt um nicht weitere Kosten und größeren Aufwand zu verursachen?
Hatte meinen Fall in Polizei-Brett gepostet.
Würde mich wirklich sehr interessieren, ob man wirklich nicht zahlen darf wenn man unschuldig ist und durch den ganzen rechtsstreit durch muß.

Gruß

Mopedhexle

Hi
Sobald ein Verwarnungsgeld gezahlt ist, ist die Sache erledigt und wird abgeheftet.
Was danach kommt, interessiert niemanden in der Behörde.

Gruß
HaWeThie

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