Wer muss Anwaltskosten zahlen?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an zwischen A und B wurde ein Vertrag geschlossen. A wurde durch einen psychologisch geschickt geführten Verkaufsgespräch zu einer Unterschrift gebracht, wobei A von einem anderen Sachverhalt ausging.
A will nun den Vertrag widerrufen. B teilt mit, dass das nicht geht und auch gleich eine Bestellung in Auftrag gegeben wurde (einziger Brief von B).
Wobei eine Bestellung A definitiv nicht unterschrieben hat.

In mehreren Schreiben, Mails und Telefonaten (sogar ein persönliches Gespräch wurde gesucht) versucht A nun eine Klärung des Sachverhalts, wobei B nie zu erreichen ist und auch nicht antwortet.

Einzige Reaktion (nach ein paar Wochen) ein Schreiben von B’s Rechtsanwalt. Das der Vertrag gültig ist und durch den versuchten Rücktritt nun andere Termine (verkürzte natürlich) gelten. Nebenbei soll A nun auch die Kosten des Anwalts tragen.
Ist das richtig so?

Will jetzt keine Diskussion, über den Vertrag, da ist das Gesetz auf B’s Seite (leider), aber warum soll A den Rechtsanwalt zahlen?

Heißt doch immer, wer einen Anwalt oder Notar beauftragt zahlt ihn auch.
Was gibt es noch für Gründe, dass die andere Partei den Anwalt zahlen muss?

Schöne Adventszeit noch
Bärle

Will jetzt keine Diskussion, über den Vertrag, da ist das
Gesetz auf B’s Seite (leider), aber warum soll A den
Rechtsanwalt zahlen?
Heißt doch immer, wer einen Anwalt oder Notar beauftragt zahlt
ihn auch.

Wenn es die übliche Masche ist (Kamin? Staubsauger? Auf einer Verbrauchermesse?), ist der Vertrag so gestrickt und das Schreiben des Anwalts so verfasst, daß A mit Leistungen im Verzug ist. Dann muß er auch die Kosten, die B durch die Einschaltung des Anwalts entanden sind, tragen.

Was gibt es noch für Gründe, dass die andere Partei den Anwalt
zahlen muss?

z.B. unerlaubte Handlung, Schadenersatz

Ciao, Wotan

Also, so wie du den Sachverhalt darstellst, musst du den Anwalt nicht bezahlen. Ich nehme aber mal an, dass du uns noch Infos vorenthältst…

Levay

Hallo,

kann das mit dem Anwalt jetzt nicht sagen, aber mir ist ein ähnlicher Fall passiert.

Ich wollte einen unter falschen Vorraussetzungen unterschriebenen Vertrag kündigen und mir wurde mitgeteilt, das es kein Rücktrittsrecht gibt, da dieser im Vertrag durchgestrichen war.

Ich habe dann gedroht diese Machenschaften ins Fernsehen zu bringen.
Zusätzlich habe ich mir einen Anwalt genommen.
Und ich habe nichts mehr gehört.
Keiner wollte mehr Geld.

Wenn das Unternehmen B bekonnt ist und Du wirklich in eine Falle geraten bist, dann würde ich es mal damit versuchen.
Wichtig ist auch, das Du Dir alle Telefonate, Schreiben usw. aufbewahrt hast, falls es Fristen gilt ein zu halten.

Gruß

Britta

Hallo Levay,

klar würde es zu den Fall noch ein paar Infos geben, aber das würde den Rahmen wohl etwas sprengen.
Was wären den Sachverhalte, wo A die Rechtsanwaltskosten übernehmen müsste?

Aber vielleicht trotzdem kurz noch was dazu:
Falls es schon mal hilft, es wurden keine Fristen überschritten.
In den Schreiben von A ging es immer um den Widerruf bzw. Rücktritt vom Vertrag, da nach dessen Ansicht nie ein solcher Vertrag zustande gekommen ist.

B nimmt ein Antrag als Auftrag (weil er dummerweise von A unterschrieben wurde). Ein anschließendes Bestellformular wurde von A NICHT unterschrieben, da er ja keine rechtliche Verpflichtung eingehen wollte und das auch mündlich mehrmals mitgeteilt.
Jetzt wird aber ständig auf einer Bestellung rumgeritten und das der Vertrag eingehalten werden muss. (In dem „Angebot“ gibt es keinerlei Fristen).
In letzten Schreiben hat A den B aufgefordert, bis zu einem Datum X, die angeblich unterschriebene Bestellung bzw. eine Kopie davon zuzusenden. Auf dieser Bestellung gibt es nämlich die Daten für die Abnahme und sonstige Fristen.
A hat noch geschrieben, wenn bis zu dem Datum X keine unterschriebene Bestellung zugesandt werden kann, sieht er den Vertrag als hinfällig und in keiner weiteren Verpflichtung mehr.

Ist das so halbwegs verständlich??

Gruß
Bärle

Also, so wie du den Sachverhalt darstellst, musst du den
Anwalt nicht bezahlen. Ich nehme aber mal an, dass du uns noch
Infos vorenthältst…

Levay

Will jetzt keine Diskussion, über den Vertrag, da ist das
Gesetz auf B’s Seite (leider), aber warum soll A den
Rechtsanwalt zahlen?
Heißt doch immer, wer einen Anwalt oder Notar beauftragt zahlt
ihn auch.

Wenn es die übliche Masche ist (Kamin? Staubsauger? Auf einer
Verbrauchermesse?), ist der Vertrag so gestrickt und das
Schreiben des Anwalts so verfasst, daß A mit Leistungen im
Verzug ist. Dann muß er auch die Kosten, die B durch die
Einschaltung des Anwalts entanden sind, tragen.

Ja, die übliche Masche kommt gut hin, könnte mir vorstellen, es geht um eine Küche auf einer Verbrauchermesse.
Aber wenn es keine Termine gibt, wie kann A dann in Verzug geraten???
(hab bei Levay noch a bisserl was zum Sachverhalt geschrieben, wenn Du Lust hast, kannst es ja lesen)

Gruß
Bärle

Hallo!

Zusätzlich habe ich mir einen Anwalt genommen.

Das sollte man deutlich unterstreichen, denn die Drohung mit dem Fernsehen kann nämlich in bestimmten Fällen auch nach hinten losgehen.

Gruß
Tom

Hallo!

Aber vielleicht trotzdem kurz noch was dazu:
Falls es schon mal hilft, es wurden keine Fristen
überschritten.
In den Schreiben von A ging es immer um den Widerruf bzw.
Rücktritt vom Vertrag, da nach dessen Ansicht nie ein solcher
Vertrag zustande gekommen ist.

Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn A den Widerruf oder einen Rücktritt erklärt, erklärt A auch, dass er von einem Vertrag ausgeht. Ginge A nämlich nicht von einem Vertrag aus, dann gäbe es auch nicht die Möglichkeit den Widerruf eines nicht geschlossenen Vertrages zu erklären. Das muss jetzt nicht heißen, dass A wegen einer solchen Formulierung im Endeffekt ein Problem hat, aber als Anwalt des B könnte man schon auf die Idee kommen, da etwas spitzfindig zu sein.

B nimmt ein Antrag als Auftrag (weil er dummerweise von A
unterschrieben wurde).

Wenn dieser „Auftrag“ rechtlich so konkret war, dass er als Angebot im Rechtssinne zu qualifizieren ist, dann ist A einmal an das Angebot bis zum Ende der Annahmefrist gebunden.

Ein anschließendes Bestellformular
wurde von A NICHT unterschrieben, da er ja keine rechtliche
Verpflichtung eingehen wollte und das auch mündlich mehrmals
mitgeteilt.
Jetzt wird aber ständig auf einer Bestellung rumgeritten und
das der Vertrag eingehalten werden muss. (In dem „Angebot“
gibt es keinerlei Fristen).

In diesem Zusammenhang müsste man sich ansehen, ob B das Angebot des A innerhalb der Annahmefrist angenommen hat.

In letzten Schreiben hat A den B aufgefordert, bis zu einem
Datum X, die angeblich unterschriebene Bestellung bzw. eine
Kopie davon zuzusenden.

Muss B aber nicht zusenden…

A hat noch geschrieben, wenn bis zu dem Datum X keine
unterschriebene Bestellung zugesandt werden kann, sieht er den
Vertrag als hinfällig und in keiner weiteren Verpflichtung
mehr.

…aha - also wurde doch ein Vertrag geschlossen, nur „fühlt“ sich A nicht mehr daran gebunden?

Ist das so halbwegs verständlich??

Ja, A benötigt einen Anwalt und hätte den schon früher beauftragen sollen.

Gruß
Tom

Hallo!

Aber vielleicht trotzdem kurz noch was dazu:
Falls es schon mal hilft, es wurden keine Fristen
überschritten.
In den Schreiben von A ging es immer um den Widerruf bzw.
Rücktritt vom Vertrag, da nach dessen Ansicht nie ein solcher
Vertrag zustande gekommen ist.

Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn A den Widerruf oder
einen Rücktritt erklärt, erklärt A auch, dass er von einem
Vertrag ausgeht. Ginge A nämlich nicht von einem Vertrag aus,
dann gäbe es auch nicht die Möglichkeit den Widerruf eines
nicht geschlossenen Vertrages zu erklären. Das muss jetzt
nicht heißen, dass A wegen einer solchen Formulierung im
Endeffekt ein Problem hat, aber als Anwalt des B könnte man
schon auf die Idee kommen, da etwas spitzfindig zu sein.

A wollte keinen Vertrag abschließen und war sich dessen auch anfangs nicht bewußt, erst nachdem B mitteilte, dass es einen gültigen Vertrag gibt, will A diesen widerrufen.
Nachdem A gar nichts schriftliches in Händen hatte wollte er zumindest mal eine Kopie davon. Vor allem von der ominösen Bestellung wo auch Daten und Fristen drauf waren (und da war sich sich A sicher, dass er die nicht unterschrieben hat)

B nimmt ein Antrag als Auftrag (weil er dummerweise von A
unterschrieben wurde).

Wenn dieser „Auftrag“ rechtlich so konkret war, dass er als
Angebot im Rechtssinne zu qualifizieren ist, dann ist A einmal
an das Angebot bis zum Ende der Annahmefrist gebunden.

Das Angebot war schon so gut ausgeklügelt, dass es als Auftrag gelten kann (was A aber jetzt erst weiß) Es wurde eine Beispielküche detailiert aufgeschlüsselt, die zwar in Form, Umfang, Modell,… geändert werden kann, aber rechtlich halt ein Auftrag ist.
Aber auf dem unterschriebenen Angebot gibt es keinerlei Fristen, kein einziges Datum.

In letzten Schreiben hat A den B aufgefordert, bis zu einem
Datum X, die angeblich unterschriebene Bestellung bzw. eine
Kopie davon zuzusenden.

Muss B aber nicht zusenden…

Warum? Wenn er sich doch immer darauf bezieht, dass zu einem Zeitpunkt (der in der nicht unterschriebenen Bestellung steht) die Küche diesen Liefertermin hat oder bis spätestens zu Datum Y.
Heißt für mich doch im Umkehrschluss.
Ich fülle für jeden beliebigen ein Bestellformular aus an das er sich halten muss, der Kunde muss es aber nicht unterschreiben und muss es auch nicht sehen???
Kann ja wohl nicht sein.

A hat noch geschrieben, wenn bis zu dem Datum X keine
unterschriebene Bestellung zugesandt werden kann, sieht er den
Vertrag als hinfällig und in keiner weiteren Verpflichtung
mehr.

…aha - also wurde doch ein Vertrag geschlossen, nur „fühlt“
sich A nicht mehr daran gebunden?

Nachdem alle sagen, das Angebot ist ein Vertrag bleibt A ja nix anderes übrig als das auch als Vertrag zu sehen, aber nicht zu den Konditionen in der Bestellung, die jetzt ständig herangezogen werden.

Ist das so halbwegs verständlich??

Ja, A benötigt einen Anwalt und hätte den schon früher
beauftragen sollen.

Du meinst B benötigt einen Anwalt?
Und da sind wir jetzt bei meiner ursprünglichen Frage.
Wäre dieser Versuch von A sich aus dem Vertrag zu bringen ein Grund, damit A die Anwaltskosten tragen muss?

A hat diese Frist nur gesetzt, weil von B keine Antworten auf Briefe, Mails, Telefonate etc. kam. Immerhin wollte A ja nur eine schriftliche Grundlage für die Termine.

Gruß
Bärle

Hallo!

A wollte keinen Vertrag abschließen und war sich dessen auch
anfangs nicht bewußt, erst nachdem B mitteilte, dass es einen
gültigen Vertrag gibt, will A diesen widerrufen.

Dann gibt es möglicherweise jetzt einen Vertrag, den es vorher nicht gab… Nicht klar was ich meine? Folgende für mich denkbare Argumentation des B: A und B haben keinen Vertrag. B fordert von A eine Leistung. A schreibt zurück, dass es keinen Vertrag gibt und die Leistung daher nicht erbracht wird (völlig zurecht). B schreibt zurück, dass es schon einen Vertrag gibt mit diesem und jenem Inhalt (Achtung: =Angebot). A antwortet, dass es halt tatsächlich dann doch einen Vertrag mit diesem Inhalt gibt (Achtung: =Annahme) und zurücktreten möchte (geht allgemein nicht, da pacta sunt servanda). Also jetzt haben wir einen Vertrag.

Ich kann jetzt nicht sagen, dass eine solche Argumentation des B vor Gericht halten würde, das weiß ich jetzt nicht, aber es ist ein potentieller Streitpunkt, der die Prozesschancen des A schmälern würde. Merke: Bevor man etwas tut sollte man sich immer überlegen, was man als sein eigener Gegner tun würde (und da sollte man nicht zimperlich mit sich selbst sein).

Nachdem A gar nichts schriftliches in Händen hatte wollte er
zumindest mal eine Kopie davon. Vor allem von der ominösen
Bestellung wo auch Daten und Fristen drauf waren (und da war
sich sich A sicher, dass er die nicht unterschrieben hat)

Ja das ist in Ordnung, nur muss B diese Unterlagen halt nicht herausgeben.

B nimmt ein Antrag als Auftrag (weil er dummerweise von A
unterschrieben wurde).

Wenn dieser „Auftrag“ rechtlich so konkret war, dass er als
Angebot im Rechtssinne zu qualifizieren ist, dann ist A einmal
an das Angebot bis zum Ende der Annahmefrist gebunden.

Das Angebot war schon so gut ausgeklügelt, dass es als Auftrag
gelten kann (was A aber jetzt erst weiß) Es wurde eine
Beispielküche detailiert aufgeschlüsselt, die zwar in Form,
Umfang, Modell,… geändert werden kann, aber rechtlich halt
ein Auftrag ist.
Aber auf dem unterschriebenen Angebot gibt es keinerlei
Fristen, kein einziges Datum.

In letzten Schreiben hat A den B aufgefordert, bis zu einem
Datum X, die angeblich unterschriebene Bestellung bzw. eine
Kopie davon zuzusenden.

Muss B aber nicht zusenden…

Warum?

Weil es keine Verpflichtung dafür gibt. Er muss erst in einem Prozess, wenn er seine Behauptungen damit beweisen will.

Wenn er sich doch immer darauf bezieht, dass zu einem
Zeitpunkt (der in der nicht unterschriebenen Bestellung steht)
die Küche diesen Liefertermin hat oder bis spätestens zu Datum
Y.
Heißt für mich doch im Umkehrschluss.
Ich fülle für jeden beliebigen ein Bestellformular aus an das
er sich halten muss, der Kunde muss es aber nicht
unterschreiben und muss es auch nicht sehen???

Darum geht es aber nicht. Es geht doch nur darum, ob es eine Angebotserklärung gab oder nicht.

A hat noch geschrieben, wenn bis zu dem Datum X keine
unterschriebene Bestellung zugesandt werden kann, sieht er den
Vertrag als hinfällig und in keiner weiteren Verpflichtung
mehr.

…aha - also wurde doch ein Vertrag geschlossen, nur „fühlt“
sich A nicht mehr daran gebunden?

Nachdem alle sagen, das Angebot ist ein Vertrag bleibt A ja
nix anderes übrig als das auch als Vertrag zu sehen, aber
nicht zu den Konditionen in der Bestellung, die jetzt ständig
herangezogen werden.

Gesagt hat es B und nicht „alle“ und A ist möglicherweise darauf reingefallen. Außerdem hat niemand gesagt, dass ein Angebot ein Vertrag ist. Ein Angebot ist ein Angebot, nicht mehr aber auch nicht weniger. Ein Angebot kann eben angenommen werden und dann ist es ein Vertrag.

Ist das so halbwegs verständlich??

Ja, A benötigt einen Anwalt und hätte den schon früher
beauftragen sollen.

Du meinst B benötigt einen Anwalt?

Nein A, weil ich das Gefühl habe, dass A sich entweder selbst in ein Problem gebracht hat oder auf dem besten Wege ist es zu tun.

Und da sind wir jetzt bei meiner ursprünglichen Frage.
Wäre dieser Versuch von A sich aus dem Vertrag zu bringen ein
Grund, damit A die Anwaltskosten tragen muss?

A hat diese Frist nur gesetzt, weil von B keine Antworten auf
Briefe, Mails, Telefonate etc. kam. Immerhin wollte A ja nur
eine schriftliche Grundlage für die Termine.

B muss weder antworten noch Unterlagen übermitteln. Wenn B das nicht tut, dann ist das zwar nicht nett, aber auch nicht rechtswidrig.

Um Schaden für A zu vermeiden, sollte A daher einen Rechtsanwalt beauftragen, der die Sache prüft.

Gruß
Tom