Hallo!
A wollte keinen Vertrag abschließen und war sich dessen auch
anfangs nicht bewußt, erst nachdem B mitteilte, dass es einen
gültigen Vertrag gibt, will A diesen widerrufen.
Dann gibt es möglicherweise jetzt einen Vertrag, den es vorher nicht gab… Nicht klar was ich meine? Folgende für mich denkbare Argumentation des B: A und B haben keinen Vertrag. B fordert von A eine Leistung. A schreibt zurück, dass es keinen Vertrag gibt und die Leistung daher nicht erbracht wird (völlig zurecht). B schreibt zurück, dass es schon einen Vertrag gibt mit diesem und jenem Inhalt (Achtung: =Angebot). A antwortet, dass es halt tatsächlich dann doch einen Vertrag mit diesem Inhalt gibt (Achtung: =Annahme) und zurücktreten möchte (geht allgemein nicht, da pacta sunt servanda). Also jetzt haben wir einen Vertrag.
Ich kann jetzt nicht sagen, dass eine solche Argumentation des B vor Gericht halten würde, das weiß ich jetzt nicht, aber es ist ein potentieller Streitpunkt, der die Prozesschancen des A schmälern würde. Merke: Bevor man etwas tut sollte man sich immer überlegen, was man als sein eigener Gegner tun würde (und da sollte man nicht zimperlich mit sich selbst sein).
Nachdem A gar nichts schriftliches in Händen hatte wollte er
zumindest mal eine Kopie davon. Vor allem von der ominösen
Bestellung wo auch Daten und Fristen drauf waren (und da war
sich sich A sicher, dass er die nicht unterschrieben hat)
Ja das ist in Ordnung, nur muss B diese Unterlagen halt nicht herausgeben.
B nimmt ein Antrag als Auftrag (weil er dummerweise von A
unterschrieben wurde).
Wenn dieser „Auftrag“ rechtlich so konkret war, dass er als
Angebot im Rechtssinne zu qualifizieren ist, dann ist A einmal
an das Angebot bis zum Ende der Annahmefrist gebunden.
Das Angebot war schon so gut ausgeklügelt, dass es als Auftrag
gelten kann (was A aber jetzt erst weiß) Es wurde eine
Beispielküche detailiert aufgeschlüsselt, die zwar in Form,
Umfang, Modell,… geändert werden kann, aber rechtlich halt
ein Auftrag ist.
Aber auf dem unterschriebenen Angebot gibt es keinerlei
Fristen, kein einziges Datum.
In letzten Schreiben hat A den B aufgefordert, bis zu einem
Datum X, die angeblich unterschriebene Bestellung bzw. eine
Kopie davon zuzusenden.
Muss B aber nicht zusenden…
Warum?
Weil es keine Verpflichtung dafür gibt. Er muss erst in einem Prozess, wenn er seine Behauptungen damit beweisen will.
Wenn er sich doch immer darauf bezieht, dass zu einem
Zeitpunkt (der in der nicht unterschriebenen Bestellung steht)
die Küche diesen Liefertermin hat oder bis spätestens zu Datum
Y.
Heißt für mich doch im Umkehrschluss.
Ich fülle für jeden beliebigen ein Bestellformular aus an das
er sich halten muss, der Kunde muss es aber nicht
unterschreiben und muss es auch nicht sehen???
Darum geht es aber nicht. Es geht doch nur darum, ob es eine Angebotserklärung gab oder nicht.
A hat noch geschrieben, wenn bis zu dem Datum X keine
unterschriebene Bestellung zugesandt werden kann, sieht er den
Vertrag als hinfällig und in keiner weiteren Verpflichtung
mehr.
…aha - also wurde doch ein Vertrag geschlossen, nur „fühlt“
sich A nicht mehr daran gebunden?
Nachdem alle sagen, das Angebot ist ein Vertrag bleibt A ja
nix anderes übrig als das auch als Vertrag zu sehen, aber
nicht zu den Konditionen in der Bestellung, die jetzt ständig
herangezogen werden.
Gesagt hat es B und nicht „alle“ und A ist möglicherweise darauf reingefallen. Außerdem hat niemand gesagt, dass ein Angebot ein Vertrag ist. Ein Angebot ist ein Angebot, nicht mehr aber auch nicht weniger. Ein Angebot kann eben angenommen werden und dann ist es ein Vertrag.
Ist das so halbwegs verständlich??
Ja, A benötigt einen Anwalt und hätte den schon früher
beauftragen sollen.
Du meinst B benötigt einen Anwalt?
Nein A, weil ich das Gefühl habe, dass A sich entweder selbst in ein Problem gebracht hat oder auf dem besten Wege ist es zu tun.
Und da sind wir jetzt bei meiner ursprünglichen Frage.
Wäre dieser Versuch von A sich aus dem Vertrag zu bringen ein
Grund, damit A die Anwaltskosten tragen muss?
A hat diese Frist nur gesetzt, weil von B keine Antworten auf
Briefe, Mails, Telefonate etc. kam. Immerhin wollte A ja nur
eine schriftliche Grundlage für die Termine.
B muss weder antworten noch Unterlagen übermitteln. Wenn B das nicht tut, dann ist das zwar nicht nett, aber auch nicht rechtswidrig.
Um Schaden für A zu vermeiden, sollte A daher einen Rechtsanwalt beauftragen, der die Sache prüft.
Gruß
Tom