Hallo an alle Wissenden,
es geht um folgenden Fall (kein realer Fall):
Person A, der im Zuge seines Gewerbes Werbung für eine Kundenveranstaltung macht, will ein E-Mail-Mailing losschicken (weil billiger als per Post).
Zu diesem Zwecke werden von den bestehenden Kunden die Mailadressen gesammelt UND auch (ich nenns mal so) „sonstige Kontakte“ in diese Mailingliste eingefügt. „Sonstige Kontakte“ sind Anfragen die per Mail hereinkamen, oder einfach Mailadressen die man irgendwann einmal im Netz fand. Wie und wo auch immer man die fand, Gründe sind harmlos - in Foren, in Gästebüchern.
Allerdings sind diese „sonstigen Adressen“ nicht das Ergebniss einer akribischen Recherche nach möglichen SPAM-Opfern und nicht nur das Ergebniss von Funden in Foren oder Gästebüchern. Hier ist der Kontakt, oder die eindeutige Willenserklärung wegen Mails und Infos der Person nicht mehr nachweisbar (zum Teil liegen diese Mailadressen oder deren Anfragen Jahre zurück und landeten irgendwann einfach in einer Liste möglicher Interessenten und die Anfrage selbst wurde gelöscht).
Das E-Mail-Mailing wird abgeschickt und als Antwort erhält Person A nun eine Mail die mit Paragraphen geschmückt ist, ellenlange Offenlegungs-Forderungen enthält und eine Frist, in der man zu reagieren hat, anderenfalls würde das Ganze einem Bundesdatenbeauftragten übergeben, und es wird mit Strafen und Klagen gedroht.
Jetzt meine Frage - ist sowas (per Mail) wirklich strafbar oder seit (Datum bitte einsetzten) illegal? Muss man Strafen, Klagen, Bußgelder, Gefängnisshaft und sonstiges fürchten? Und in welchen Fällen müssen diese Forderungen nach „Offenlegung“ der Herkunft der Mailadresse komplett und unverzüglich innerhalb der Frist erfüllt werden? Ist das jetzt Pflicht? Oder welche Regelung gibt es da?
Das unaufgeforderte Werbung (im Briefbereich) abmahnungswürdig ist, hatte ich mal gelesen. Inzwischen kann man diese Zusendung von „Informationen“, den direkten Kundenkontakt mit Beratung oder die Weitergabe der Adresse bei Verträgen extra ausschließen. Trotzdem kommt es vor, das man unaufgefordert Infos erhält. Ob man sich da extra an jemanden wenden kann, weiss ich nicht. Und ob es strafbar ist, weiss ich ebenfalls nicht.
Ist das denn bei Mailadressen (ich selbst erhalte täglich bis zu 100 merkwürdiger Mails die alle im Papierkorb landen dank der Filter) ebenfalls so geregelt? Oder gibt es da eine andere (schlimmere?) Regelung?
Sitze ich mit einem Bein im Gefängniss, wenn ich als „Zauberer“ oder „Verlag“ einfach Mailadressen „sammle“ und diese für meine Werbung benutze?
Ich dachte immer das man einmal jeden ansprechen, nur nach dessen Weigerung auf keinen Fall weiter Werbung schicken darf. Das damit alles okay ist und das eine Mal nicht „geahnded“ wird.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke und GRuß
Helena
