Anwaltskosten nach Einstellung

Hallo,
hoffentlich beschreibe ich nicht zu kompliziert.
Person A bekommt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. A wäre in eine Wohnung eingedrungen (mit einer weiteren Person) und hätte nach gestohlenen Elektronikkomponenten (der weiteren Person) gesucht.
Person A fragt bei der Rechtsschutzversicherung nach und bekommt aus Kulanz einen Betrag bewilligt.Mit dem Zusatz ==sofern keine Entschädigung durch die Staatskasse erfolgt ==.
Nun wurde das Ermittlungsverfahren gegen A gemäß § 170 / 2 eingestellt.
Muß nun A den ,von der RS Vers. nicht gedeckten Betrag selbst bezahlen, oder könnte dafür die Staatskasse zuständig sein ?
Zumal ja A nicht belangt wird und somit ja zu Unrecht beschuldigt wurde.
Es ist klar, der beauftragte Anwalt hat seine Arbeit gemacht und muß entlohnt werden.
Von der ánzeigenden´Person ist nichts zu erwarten.

Falls noch etwas unklar wäre, gerne auch per Email.
Vielen Dank im Vorab , Uwe H.

Hallo,

es kommt darauf an, was in der Einstellung steht.
Steht da das die Kosten von xy übernommen werden?

Warum wurde eingestellt?
Mangel an Beweisen? oder Mangel an öffentlichen Intresse?

Die Staatskasse zahlt nicht, Du müßtest nun versuchen, wenn der Kläger
die Anzeige zu unrecht getätigt hat, über eine weitere Klage das Geld ein zu klagen.

Also bleibst Du auf den Kosten sitzen.

gruß

britta

Danke Britta,
das habe ich befürchtet.
Nö ,im Einstellungbescheid steht nichts.Nur dieser § .
A ist überzeugt, dass vom „Anzeiger“ nichts zu holen ist.

Trotzdem einen schönen Tag noch Uwe H.

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