ich habe ein paar Fragen zum Verfahren gegen Ackermann, Esser und Co.:
wieso ist das Verfahren eigentlich zunächst gleich beim Landgericht und nicht erst beim Amtsgericht gelandet?
erfolgt nun eine ganz neue Beweisaufnahme? Also alles noch einmal von vorne?
jetzt wurden einige rechtliche Gründe („in vollem Umfang aufgehoben“) am BGH beanstandet und dann ans LG zurückverwisen. Wenn dort nun andere (!!!) tragende Gründe zum Urteil führen, kann dies dann erneut zum BGH gehen? Kann dies dann ein unendliches Spielchen werden?
was wäre zum Verständnis dieses Falles noch wissenswert?
wieso ist das Verfahren eigentlich zunächst gleich beim
Landgericht und nicht erst beim Amtsgericht gelandet?
Da Amtsgericht ist nur zuständig, wenn eine Geldstrafe oder aber eine Haftstrafe bis max. 2 Jahren zu erwarten ist.
erfolgt nun eine ganz neue Beweisaufnahme? Also alles noch
einmal von vorne?
Nein, es geht nicht um die Beweislage, sondern um die rechtliche Würdigung dieser Beweise bzw. der Tatsachen dahinter.
jetzt wurden einige rechtliche Gründe („in vollem Umfang
aufgehoben“) am BGH beanstandet und dann ans LG
zurückverwisen. Wenn dort nun andere (!!!) tragende Gründe zum
Urteil führen, kann dies dann erneut zum BGH gehen? Kann dies
dann ein unendliches Spielchen werden?
Das Gericht wird unter Berücksichtigung der BGH-Auffassung entscheiden… insofern: nein.
Ich denke, die Frage war auch, dass wenn das Gericht nun der Rechtsauffassung des BGH folgt, aber aus anderen Gründen zu einem Freispruch kommt (das wäre immerhin möglich), ob man dann wieder Revision einlegen könnte. Das wäre der Fall.
Gruß
Dea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
was wäre zum Verständnis dieses Falles noch wissenswert?
Vielen Dank!
Hallo,
im Radio war auch etwas über Irrtumsfehler oder ähnlich zu hören. Kann das jemand erklären bzw. vervollständigen?
Danke und Merry Christmas
Spencer
im Radio war auch etwas über Irrtumsfehler oder ähnlich zu
hören. Kann das jemand erklären bzw. vervollständigen?
hi,
es geht um einen verbotsirrtum gem. § 17 StGB „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.“
im allgemeinen kann man dem 3stufigen „aufbau“ folgen, demnach setzt eine strafbarkeit voraus:
Ohne Schuld keine Strafe (nulle poena sine culpa), aber dennoch ist es eine rechtswidrige Tat gewesen.
Das Problem hier: die Herren hatten wohl schon die Frage auf dem Tisch „Können wir hier Zahlungen gewähren“ und haben wohl eine Kanzlei von Rechtsanwälten damit beschäftigt, die die Frage zackzack beantwortet habt „Kein Problem, alles in Ordnung“.
Wenn das Gutachten der Kanzlei falsch war (und der Meinung ist ja nun der BGH), die Frage: konnten sich die Beschuldigten auf dieses Gutachten stützen? Oder ließ sich diese falsche Bewertung anderweitig vermeiden? War das Gutachten ernsthaft oder nur eine rethorische Frage?