Gewerbeabmeldung - wer ist verantwortlich?

Hallo zusammen,

angenommen die Firma A wird an Firma B verkauft. Der gegenwärtige Geschäftsführer der Firma A scheidet zum 29.02.2005 aus. Die Firma B hat das Ausscheiden des GF nicht im Handelsregister löschen lassen.

Firma A wird zum 30.04.2005 stillgelegt.

Das Gewerbeamt verlangt jetzt vom alten Geschäftsführer, die Gebühr für die Gewerbeabmeldung.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Gewerbeamt konnte die zuständige Sachbearbeiterin keinerlei Information vermitteln, wer jetzt tatsächlich verantwortlich zu machen ist bzw. ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Wie soll man nun weiter verfahren?

Danke im voraus für Eure Tipps!

Herzlichst,

Irena

Hallo Irena,

zur Klärung der Frage zwei Gegenfragen:

Welche Unternehmensform liegt vor? Das ist wichtig zu wissen, um beurteilen zu können, welche Rechte und Pflichten der GF eventuell unabhängig von einem bestehenden positiv formulierten Vertrag hat.

Was bedeutet „stillgelegt“? Einstellung der Tätigkeit? Liquidierung einer Kapitalgesellschaft? Auflösung einer GbR? Betriebsaufgabe oder -veräußerung bei einem Einzelunternehmen?

Mit diesen Angaben wirst Du wahrscheinlich mehr oder weniger gute Hinweise bekommen, ohne diese kann man eigentlich bloß rätseln.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Welche Unternehmensform liegt vor?

Das Unternehmen war eine GmbH

Was bedeutet „stillgelegt“?

Die Niederlassung wurde vom neuen Eigentüber geschlossen, d. h. alle Mitarbeiter entlassen und Räume gekündigt.

Reicht das als Angabe?

Danke im Voraus,

Irena

Hallo Irena,

schönen Dank für die Präzisionen. Bleibt die Frage: Besteht denn die GmbH nicht mehr? (Umwandlung/Verschmelzung? Liquidierung? Löschung von Amts wegen?).

Solang es die GmbH gibt, haftet zunächst bloß die GmbH selber für ihre Verbindlichkeiten. Ist sie denn zahlungsunfähig oder überschuldet, oder warum lässt sich bei ihr nichts holen?

Was den GF betrifft: Ist denn bloß die Änderung im HR nicht erfolgt, oder ist er vielleicht tatsächlich nicht abberufen worden, also unabhängig von dem, was sich die neuen Gesellschafter wünschen, unverändert Geschäftsführer? Dann könnte er unabhängig von der eher harmlosen Gebühr für die Gewerbeabmeldung je nach Sachlage noch größere Probleme bekommen.

Schöne Grüße

MM