Kinderbetreuung

Hi @, angenommen jemand betreut Kinder gegen Bezahlung in dessen Wohnung. Bedarf es dazu einer wie auch immer gearteteten Genehmigung und wenn ja, welcher? Danke und Gruß

Hi @, angenommen jemand betreut Kinder gegen Bezahlung in
dessen Wohnung. Bedarf es dazu einer wie auch immer
gearteteten Genehmigung und wenn ja, welcher? Danke und Gruß

Das kommt drauf an.
Ist die Betreuung eine Art Tagespflege? Da gelten in jedem Bundesland spezielle Regelungen, in BRB z.B. braucht man eine spezielle Genehmigung vom Jugendamt.

Ist es nur stundenweise als „Babysitter“? Dann könnte man vielleicht einen Gewerbeschein brauchen (falls es unter Gewerbe zählt?).

Beatrix