mich beschäftigen mitunter beruflich ( Kundenbetreuung ) einige Fragen.
Angenommen, Herr Mustermann hat einen Kredit aufgenommen für ein Hausbau. Frau Mustermann taucht in diesen Vertrag nicht auf.
Nun verstirbt Herr Mustermann - was ist mit dem Kredit ? Im dem Haus, welches durch den Kredit gekauft wurde, wohnt nun die Witwe, Frau Mustermann ? Haftet Sie nun für den Kredit ? Darf / Muß Sie nun den Kredit zahlen ? Was passiert mit Schulden,die Herr Mustermann sonst noch hat ?
Herr Meier ( Name nur Zufall! ) kommt aufgrund Verdacht in zeitlich unbekannte Untersuchungshaft. Nun hat er einen Handyvertrag & einen Kredit für ein Auto laufen. Ausserdem sind Schulden offen…
Den Handyvertrag kann er ja mitunter durch die sog. Haftbescheinigung anfragen,ob der aufgelöst wird. Was passiert aber mit dem Kredit ? Haftet dort auch seine Lebensgefährtin ( nicht verheiratet,selbe Postanschrift, Mitnutzerin vom Auto ) oder wie wird da verfahren ?
Es sind beides Fälle, die rein fiktiv sind und ich grübel da ein wenig.
mich beschäftigen mitunter beruflich ( Kundenbetreuung )
einige Fragen.
Angenommen, Herr Mustermann hat einen Kredit aufgenommen für
ein Hausbau. Frau Mustermann taucht in diesen Vertrag nicht
auf.
Nun verstirbt Herr Mustermann - was ist mit dem Kredit ? Im
dem Haus, welches durch den Kredit gekauft wurde, wohnt nun
die Witwe, Frau Mustermann ? Haftet Sie nun für den Kredit ?
Darf / Muß Sie nun den Kredit zahlen ? Was passiert mit
Schulden,die Herr Mustermann sonst noch hat ?
Nein,Sie kann die „Überschuldete Erbschaft“ Ihres Mannes ausschlagen…
und wenn es sich um einen Kredit handelt,„Guckt“ der kreditgeber in die Röhre…anders sehe es natürlich bei einer Hypothek aus…
mich beschäftigen mitunter beruflich ( Kundenbetreuung )
einige Fragen.
Angenommen, Herr Mustermann hat einen Kredit aufgenommen für
ein Hausbau. Frau Mustermann taucht in diesen Vertrag nicht
auf.
Nun verstirbt Herr Mustermann - was ist mit dem Kredit ? Im
dem Haus, welches durch den Kredit gekauft wurde, wohnt nun
die Witwe, Frau Mustermann ? Haftet Sie nun für den Kredit ?
Darf / Muß Sie nun den Kredit zahlen ? Was passiert mit
Schulden,die Herr Mustermann sonst noch hat ?
Der, der das Erbe antritt, erbt auch die Schulden. Kredite für Häuser werden in der Regel auch durch Grundpfandrechte abgesichert. Also falls das Erbe so überschuldet ist, dass es niemand annimmt, wird die Immobilie seperat verwertet (Zwangsversteigerung) und der Ertrag geht erst mal an die Grundpfandgläubiger.
Herr Meier ( Name nur Zufall! ) kommt aufgrund Verdacht in
zeitlich unbekannte Untersuchungshaft. Nun hat er einen
Handyvertrag & einen Kredit für ein Auto laufen. Ausserdem
sind Schulden offen…
Den Handyvertrag kann er ja mitunter durch die sog.
Haftbescheinigung anfragen,ob der aufgelöst wird. Was passiert
aber mit dem Kredit ? Haftet dort auch seine Lebensgefährtin (
nicht verheiratet,selbe Postanschrift, Mitnutzerin vom Auto )
oder wie wird da verfahren ?
Die Lebensgefährtin haftet nicht, wenn sie keine Bürgschaft abgegeben hat.
Das Auto wird wahrscheinlich gepfändet und auch, falls der Ertrag nicht ausreicht, in eventuell vorhandenes Vermögen des Hr.Meier.
gruß n.
Nein,Sie kann die „Überschuldete Erbschaft“ Ihres Mannes
ausschlagen…
Und damit auch das Haus selbstverständlich verlieren.
und wenn es sich um einen Kredit handelt,„Guckt“ der
kreditgeber in die Röhre…anders sehe es natürlich bei
einer Hypothek aus…
Zur Finanzierung eines Hausbaus wird eigentlich selten ein Kredit ohne besondere Sicherung vergeben, eine Hyptohek selten, meist ein Grundpfandrecht. Wenn die Dame nun die Erbschaft annimmt, sollte sie fleißig die Raten weiterzahlen, ansonsten droht eine Zwangsversteigerung des Hauses. Deswegen würde ich für den Fall, dass die Dame kein nennenswertes Einkommen hat, davon abraten, das Erbe anzutreten, weil die abzusehende Zwangsvollstreckung nur noch weitere Kosten verursachen wird. Aber das kommt natürlich auch auf den Einzelfall an, etwa, wie hoch die Verbindlichkeiten aus dem Kredit noch sind, welchen Wert das Haus hat und so weiter.
Was den „normalen Kredit“ angeht, so kommt das darauf an, was das für ein Kreditvertrag ist. Üblicherweise versuchen die Banken bei Eheleuten, eine Bürgschaft des Ehegatten zu bekommen, damit vermieden werden kann, dass zwischen den Ehegatten Vermögen verschoben und so dem Zugriff des Kreditgläubigers entzogen werden. Mich würde in dem geschilderten Fall eine Bürgschaftserklärung der Ehefrau nicht sonderlich überraschen, zumal dies von den Banken auch gern mal als bloße Formalität dargestellt wird.
Sollte keine Bürgschaft bestehen, hat sie mit dem Kredit eigentlich nichts zu tun.
Danke euch allen schoneinmal für die Informationen.
Wegen Herr Mustermann : Die Witwe erbt ja mitunter auch vorhandene Schulden. Kann Sie vorher einsehen,wie hoch diese sind ?
Dass das Haus dann u.U. verkauft wird dachte ich mich schon.
Aber sie könnte das Haus ersteigern, bzw. von der Bank
zurückkaufen.
braucht die Frau dafür nicht möglicherweise Geld, was sie
wahrscheinlicherweise nicht hat?
Natürlich braucht sie Geld! Entweder als Eigenkapital oder als Kredit.
Das lohnt sich natürlich nur, wenn der Kredit
den Wert des Hauses übersteigt .
Verstehe ich nicht.
Das ist doch im Grunde ganz einfach: Ein Haus wird gekauft und finanziert. Kaufpreis z.B. 300000 Euro, Kredit 280000 Euro. Als der Mann stirbt, liegt der restliche Kredit bei 250000, aber das Haus ist ja nun nicht mehr neu. Deshalb ist es für einen anderen Interessenten nur noch 240000 Euro wert bzw. bei einer Versteigerung würden nur 200000 Euro erzielt. In dem Fall wäre es für die Frau evtl. günstiger, die Zwangsversteigerung abzuwarten und das Haus für 200000 Euro zurückzukaufen anstatt 250000 Kreditsumme zurückzubezahlen.
Danke euch allen schoneinmal für die Informationen.
Wegen Herr Mustermann : Die Witwe erbt ja mitunter auch
vorhandene Schulden. Kann Sie vorher einsehen,wie hoch diese
sind ?
Der Erbfall tritt ja mit dem Tode des Erblassers ein. In dem Moment ist die allein erbende Ehefrau Erbin geworden. Deswegen hat sie auch die Verträge zu erfüllen, die noch vom Erblasser herrühren, deswegen kann sie natürlich auch bei den Vertragspartnern, zum Beispiel bei der Kreditgebenden Bank, Auskünfte einholen, um zu sehen, ob der Nachlass überschuldet ist und sich eine Ausschlagung anbietet. Die Aussschlagungsfrist beträgt sechs Wochen.
braucht die Frau dafür nicht möglicherweise Geld, was sie
wahrscheinlicherweise nicht hat?
Natürlich braucht sie Geld! Entweder als Eigenkapital oder als
Kredit.
wenn ich mich recht entsinne, ging es darum, daß das Haus verkauft werden könnte, gerade weil sie kein Geld hat. Kredit gibts in der Siuation schon mal gleich gar nicht.
Das lohnt sich natürlich nur, wenn der Kredit
den Wert des Hauses übersteigt .
Verstehe ich nicht.
Das ist doch im Grunde ganz einfach: Ein Haus wird gekauft und
finanziert. Kaufpreis z.B. 300000 Euro, Kredit 280000 Euro.
Als der Mann stirbt, liegt der restliche Kredit bei 250000,
aber das Haus ist ja nun nicht mehr neu. Deshalb ist es für
einen anderen Interessenten nur noch 240000 Euro wert bzw. bei
einer Versteigerung würden nur 200000 Euro erzielt. In dem
Fall wäre es für die Frau evtl. günstiger, die
Zwangsversteigerung abzuwarten und das Haus für 200000 Euro
zurückzukaufen anstatt 250000 Kreditsumme zurückzubezahlen.
Normalerweise sollte es aber nicht so sein, daß die Immobilie schneller an Wert verliert, als der Kredit getilgt wird und ich behaupte auch mal, daß sich das in den allerseltensten Fällen der Fall ist, wenn nicht gerade ein Flugzeug oder ein Lastwagen in die Hütte eingeschlagen ist.
Im übrigen soll es ja vorkommen, daß bei einer Versteigerung mehrere Menschen mitbieten. Und Geld hat sie ja immer noch nicht.