aufgrund welcher Gesetze und Paragraphen kann jemand belangt werden, der den durch den Schlitz eines fremden Briefkastens herausragenden Inhalt (und sei es nur Werbung) entfernt und entsorgt?? Kann so etwas mit der Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses begründet werden ???
aufgrund welcher Gesetze und Paragraphen kann jemand belangt
werden, der den durch den Schlitz eines fremden Briefkastens
Da steht was von herausnehmen und entsorgen und nicht von lesen. Da der Zueignungswille fehlt, kommen auch Diebstahl und Unterschlagung nicht in Betracht. Es bleibt lediglich Sachbeschädigung. Da der Wert eines Briefes sich in der Regel in Grenzen hält, bleibt im Falle einer Anzeige: Außer Spesen nichts gewesen.
Wenn man mal die strafrechtliche Seite außer Acht lässt, ist derjenige, dem der Briefkasten gehört, Besitzer der in den Breifkasten eingeworfenen Sendungen. Wenn jemand Sendungen entfernt, wird der eigentliche Berechtigte in seinem Besitz gestört. Der Berechtigte hat theoretisch die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen. Die Frage ist, ob das nicht einfach viel zu teuer ist, wenn man bedenkt, dass man das Problem einfach lösen kann, indem man den Briefkasten regelmäßig leert.
Eine Befugnis des Hauseigentümers dazu, Postsendungen, die aus dem Briefkasten herausragen, zu entfernen, weil es dem Erscheinungsbild des Hauses förderlich ist, würde mich sehr befremden. Ich denke, das Recht ist auf der Seite des Briefkasteninhabers - nur, wie gesagt, man sollte nich immer einen schwierirgen Weg wählen, wenn es auch einfacher, billiger und schneller gehen kann.