Beleldigung im Forum - Anzeige ?

Hallo,

Person A hat im Forum auf Fragen geantwortet und zwar so:

Lieber Klugscheißer

(TEXT)

Ich hoffe du kapierst es… Wenn nicht, dann müssten deine Eltern schleunigst eine Sonderschule für dich aufsuchen…

Kann man das eigentlich schon als Beleidigung bewerten lassen, und eine Anzeige machen?

Hallo,
Kann man das eigentlich schon als Beleidigung bewerten lassen,
und eine Anzeige machen?

Beleidigungen im Internet werden nicht strafrechtlich verfolgt, wie auch Spielschulden Ehrenschulden sind.
Merry Christmas
Spencer

Beleidigungen im Internet werden nicht strafrechtlich
verfolgt, wie auch Spielschulden Ehrenschulden sind.
Merry Christmas
Spencer

Hallo,
wie kommst du denn darauf? Natürlich kann eine Beleidigung auch im Internet begangen werden und zivil- wie strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Das Internet ist schon lange kein rechtsleerer Raum mehr.
Grüße, Peter
(mit Spielschulden, die rechtlich Naturalobligationen darstellen und deshalb nicht einklagbar sind, hat das Ganze übrigens gar nichts zu tun)

Hallo,
auch wenn man dies als Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung gegenüber einer Person und damit als Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ansieht, stellt sich doch gleich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Strafanzeige wegen dieses Textes. Mir erschiene es empfehlenswert, zunächst über andere mögliche Reaktionen darauf nachzudenken.
Grüße, Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wow! 50% Chance, die richtige Antwort zu geben, dann aber

  1. trotzdem die falsche Antwort gegeben,

  2. unglaublich falsch begründet und

  3. nicht mal zu erkennen gegeben, dass Antwort und Begründung nur geraten waren!

Levay

Auch hallo.

Kann man das eigentlich schon als Beleidigung bewerten lassen,
und eine Anzeige machen?

Ergänzend zu den anderen Antworten: ja, es kann strafbar sein und entsprechend mit Geldbuße geahndet werden. Siehe z.B. http://www.dr-bahr.com/download/ag-hamburg-streitwer…
& (besser lesbare Quelle :wink: ) http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20051006010028…

mfg M.L.

Kann man das eigentlich schon als Beleidigung bewerten lassen,
und eine Anzeige machen?

und fehlendes öffentliches Interesse
Sag uns, wenn der Staatsanwalt etwas Anderes schreibt.

Hallo!

Beleidigungen im Internet werden nicht strafrechtlich
verfolgt, wie auch Spielschulden Ehrenschulden sind.

Also so einen unqualifizierten Beitrag liest man mit Vergnügen…
Da hat sich der Name geändert, aber nicht die Qualität der Postings, die verfasst werden. Schade - es wäre eine Gelegenheit für einen Neuanfang gewesen.

Gruß,

Frank.

2 „Gefällt mir“

Hallo Simon,

das Internet ist kein rechtsfreier Raum…aber da deutsche Ermittlungsbehörden an „Chronischem Geldmangel“ leiden,wird eine Strafanzeige gegen den Betreiber eines Forumes (den der Haftet zunächst einmal für alles) „im Sande verlaufen“ (sprich nach der StPO eingestellt werden)…
Du kannst natürlich immer noch den Weg der „Privatklage“ gehen…
ABER DA must DU alles erst einmal im VORRAUS Bezahlen…!!
Ich weiss nicht,ob dir das SOVIEL WERT ist…
(das kann in die 10.000 € gehen…)
Schließlich und letztendlich dürfte dich ja wohl kaum einer aus deinem
Messages hier real identifizieren können hier…

mfg

Da hat sich der Name geändert, aber nicht die Qualität der
Postings, die verfasst werden. Schade - es wäre eine
Gelegenheit für einen Neuanfang gewesen.
Gruß,

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, Frank.
Happy New Year
Stay tuned!
Spencer