mir ist kürzlich ein szenario eingefallen.
Mann muss ja nicht gegen verwandtschaft aussagen.
Die frage wäre nun: wie weit ist das gefasst???
Sagen wir mal, der vater heiratet ein zweites mal. Die schwester der zweiten frau hat eine tochter. Also quasi eine angeheiratete cousine.
Müsste man da aussagen oder dürfte man die aussage verweigern.
Das ist alles rein hypothetisch. Ich hab halt ne menge zeit über die tage…LOL
Also jeder? Eine Verlobung (und erst Recht ein „Versprechen über eine Lebenspartnerschaft“ - das sollen wohl Gleichgeschlechtliche sein?) kann man doch einfach behaupten. Oder wie stellt man das fest?
Also jeder? Eine Verlobung (und erst Recht ein „Versprechen
über eine Lebenspartnerschaft“ - das sollen wohl
Gleichgeschlechtliche sein?) kann man doch einfach behaupten.
hi,
ja, was meinst du wieviele beschuldigte sich noch schnell mit dem einzigen zeugen verloben aber im ernst, ich habe mal in einem prozess gesessen, da wollte die zeugin Z die aussage verweigern, weil sie verlobt sei mit täter t. der richter fragte, ob das wirklich so sei, aber er verzichtet jetzt mal auf eine nachfrage bei den eltern oder der schwiegermutter, immerhin hat er weitere beweise und braucht die z nicht wirklich.
ich denke das aufspüren falscher verlobter erfordert fingerspitzengefühl beim richter und so wie man scheinehen im asylverfahren „aufdeckt“ wird man auch hier verfahren. glückstreffer gibt es immer wieder die nicht entdeckt werden, aber meistens stellen sich die schlawiner seltendämlich an… wie gesagt, die Z hat ganz schon gezuckt als die sprache auf die schwiegermutter kam. ich könnte mir vorstellen sie kannte nichtmal den vornamen