Sammelklage gegen Öffentlihc Rechtliche

Guten Tag zusammen,

zuerst einmal schildere ich die Grundproblematik:
Wie ja jedem bekannt sein sollte, ist die Gebührenpolitik der ÖR recht rigoros (Jeder muss…; nachzulesen auf der dafür zuständigen Homepage).

Das war bisher, wenn auch mit knirschenden Zähnen hinnehmend, nicht anders möglich.
Da nun aber mehr und mehr das digitale Fernsehen Einzug nimmt und ab 2007 evt die analogen Sender planmässig abgeschaltet werden, sollte es für die ÖR doch kein Problem sein, die Sender zu verschlüsseln und so nur den Zahlern zugänglich zu machen. Dass das ganz gut funktioniert zeigen ja diverse PayTV Sender seit geraumer Zeit.

(Bei dem ganzen sollten die ÖR bei den geplanten Gebühren für PCs (ob Internetfähig oder nicht wird wohl keine Rolle spielen) imho auch im Hinterkopf haben, dass dort bereits eine Zugangsbeschrönkung für nicht Zahler möglich ist).

Meine Frage nun: Hätte eine Grossangelegte Sammelklage bzgl der unlauteren Methoden, wie sie ab ~2007/2008 Aussicht auf Erfolg, oder wäre das ganze reine Zeitverschwendung?

MfG
Passer
PS.
Sorry, aber in diesem Fall kannn man leider nicht allgemein bleiben :wink:

Hallo,

schön wär´s…

Leider weitgehend hoffnungslos. Nach laufender Rechtsprechung wird die Gebühr für das Bereithalten eines Empfangsgerätes fällig. Dies ist unabhängig von der Fähigkeit, mit diesem Gerät auch tatsächlich ÖR-Programme zu empfangen.

Es gab einmal einen cleveren Geschäftsmann, der ein (damals noch analoges) Fernsehgerät so umgebaut hat, dass er nachweislich nur Privatsender empfangen konnte. Zahlen mußte er trotzdem.

Hallo,

  • es gibt keine Sammelklagen in D
  • die Gebühren werden nicht nach Gutdünken erhoben, sondern richten sich nach Gesetzen. Wenn Dich die Gebühren stören, mußt Du das Gesetz ändern lassen. Das funktioniert nicht über eine Klage gegen die Rundfunkanstalten.
  • angesichts der Qualität der Privatsender kann ich Deinem Anliegen in keiner Weise zustimmen
  • für die Privatsender bezahltst Du wesentlich mehr als für die ÖR - nur eben auf andere Weise, was Du offensichtlich noch nicht begriffen hast. Aber das ist o.T.
    Gruß
    Axel

Hallo,

  • es gibt keine Sammelklagen in D

Stimmt, aber ähnliche Wege mit dem gleichen Ziel

  • die Gebühren werden nicht nach Gutdünken erhoben, sondern
    richten sich nach Gesetzen. Wenn Dich die Gebühren stören,
    mußt Du das Gesetz ändern lassen. Das funktioniert nicht über
    eine Klage gegen die Rundfunkanstalten.

Gesetze kann man ändern. Das wäre mit der Einführung des digitalen (kontrollierbarem TV-Empfangs) durchaus nötig.

  • angesichts der Qualität der Privatsender kann ich Deinem
    Anliegen in keiner Weise zustimmen

Es geht ums Prinzip und nicht um persönliche Meinungen (auch die ÖR produzieren viel Mist!)

  • für die Privatsender bezahltst Du wesentlich mehr als für
    die ÖR - nur eben auf andere Weise, was Du offensichtlich noch
    nicht begriffen hast. Aber das ist o.T.

Du sagst es, OT.
Tut aber bei meiner Frage absolut nichts zur Sache, da es ums Prinzip und nicht persönliche Ansichten geht

Hallo,

schön wär´s…

Leider weitgehend hoffnungslos. Nach laufender Rechtsprechung
wird die Gebühr für das Bereithalten eines Empfangsgerätes
fällig. Dies ist unabhängig von der Fähigkeit, mit diesem
Gerät auch tatsächlich ÖR-Programme zu empfangen.

Nach derzeitiger Rechtsprechung. Die gelte es ja zu ändern.

Es gab einmal einen cleveren Geschäftsmann, der ein (damals
noch analoges) Fernsehgerät so umgebaut hat, dass er
nachweislich nur Privatsender empfangen konnte. Zahlen mußte
er trotzdem.

Und genau diese Art von Gebührenordnung ist imho Willkür, die es zu korrigieren gilt, deshalb die Anfrage(wobei dieser Fall wirklich merkwürdig ist, denn lt. Definition der GEbührenpflicht der GEZ wäre solch ein Gerät gebührenbefreit)

Hallo,

schön wär´s…

Leider weitgehend hoffnungslos. Nach laufender Rechtsprechung
wird die Gebühr für das Bereithalten eines Empfangsgerätes
fällig. Dies ist unabhängig von der Fähigkeit, mit diesem
Gerät auch tatsächlich ÖR-Programme zu empfangen.

Nach derzeitiger Rechtsprechung. Die gelte es ja zu ändern.

Das Dumme ist nur, dass die derzeitige Rechtslage aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entstanden ist. Von daher ein weiter Rechtsweg…