Liebe Fachleute,
wir beschäftigen uns aus aktuellem Anlass derzeit mit o.g. Thema.
Nun gibt es online ja eine ganze Menge Standartvordrucke etc.
Kann mir jmd. sagen,welche dieser Seiten seriös,bzw. juristisch hieb und stichfest sind?
Es geht uns darum,möglichst alle Bereiche abzudecken - nicht nur den medizinischen (Betreuung,Kontovollmachten etc.)
Was muß sonst noch bedacht werden?
Oder ist es generell besser,die Formulierung einem Notar zu überlassen?
Für entsprechende Auskünfte dankt s.
Informationen vom BMJ
Hallo!
Nun gibt es online ja eine ganze Menge Standartvordrucke etc.
Kann mir jmd. sagen,welche dieser Seiten seriös,bzw.
juristisch hieb und stichfest sind?
Hier:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/694.pdf
Finden sich meiner Meinung nach nicht nur gute Formulierungsvorschläge, sondern, viel besser noch, auch eine ordentliche Einführung in die Thematik. So kann man sich selbst überlegen, was man wie regeln möchte und eine auf sich zugeschnitte Verfügung basteln. Ich denke, die Quelle Bundesjustizministerium birgt schon für einiges an Seriosität.
Oder ist es generell besser,die Formulierung einem Notar zu
überlassen?
Generell kann man so etwas wohl schlecht sagen. Es ist immer gut, sich kundigen Rat einzuholen, sei es bei einem Notar, einem Rechtsanwalt oder bei anderen kompetenten Menschen.
Bei der Vorsorgevollmacht und besonders bei der Patientenverfügung geht es um ziemlich wichtige persönliche Entscheidungen, vor allem was die Patientenverfügung angeht, gilt das. Wenn man sich dort an einen Experten wendet, hat man zumindest eine gewisse Sicherheit, dass die Formulierungen rechtlich in Ordnung und vor allen Dingen eindeutig und nicht misszuverstehen sind. Aber zwingend den Besuch eines Notars würde ich hier nicht anraten. Die Frage ist halt, wie viel Zeit man aufwenden möchte, sich selbst in das Thema einzuarbeiten. Also in meiner örtlichen Stadt- und Unibibliothek gibt es da auch speziell zu diesem Themenbereich einiges an Literatur.
Gruß,
Frank.