angenommen ein Paar lebt viele Jahre unverheiratet zusammen. In dieser Zeit bauen beide gemeinsam mit den Eltern der Frau ein Haus: der Löwenanteil der Finanzierung stammt von den Eltern der Frau, für das Haus wird aus steuerlichen Gründen die Frau als Besitzer „eingetragen“.
Angenommen nach einigen Jahren sterben die Eltern der Frau und das Paar heiratet (mit Gütergemeinschaft).
Weiter angenommen nach einiger Zeit füllt der Mann auf seinen Namen einen Lotto-Zettel aus und gewinnt viel Geld, etwa doppelt so viel wie das Haus wert sei.
Jetzt hätte ich folgende Fragen:
Stimmt es, daß nach geltender Rechtslage im Falle einer Trennung der Mann keinerlei Anspruch auf Teile des Hauses hätte, da dieses bereits vor der Heirat Eigentum der Frau war/wurde?
Stimmt es weiter, daß aber im Gegenzug die Frau 50% des Lotto-Gewinns bekommen würde?
Wenn Mann und Frau sich heute, vor einer möglichen zukünftigen Trennung auf folgendes einigen wollten - welches rechtliche Konstrukt sollte/könnte angewandt werden:
der Mann erhebt keinerlei Ansprüche auf das Haus, den gemeinsam gestalteten Garten (incl. gekaufter Bäume, Gartenhaus, Pool, etc.), gemeinsam erworbenes Mobiliar (Küche, Wohnzimmerschränke, …),
die Frau erhebt keinerlei Ansprüche auf die Ersparnissen des Mannes (mal egal ob aus dem angenommenen Lotto-Gewinn oder aus dem Einkommen).
3a, Würde dies durch eine „nachträgliche“ Gütertrennung erreicht werden?
3b, Kann eine Gütertrennung rückwirkend zum Heirats-Termin vereinbart werden?
3c, Oder hilft gar nur ein Ehevertrag?
Angenommen nach einigen Jahren sterben die Eltern der Frau und
das Paar heiratet (mit Gütergemeinschaft).
Ich würde von der Vereibarung einer Gütergemeinschaft abraten - sowas tut auch heute kaum noch einer und wenn sich die Eheleute für den gesetzlichen Normalfall der Zugewinngemeinschaft entscheiden birgt das weit weniger Probleme.
Also nochmal die angenommene Zeitkette: Haus, gehört der Frau - Heirat (mit Zugewinngemeinschaft) - Lottogewinn (oder Erbe oder …) des Mannes.
Angenommen das Paar möchte regeln, daß im Falle einer späteren Trennung das Haus mit allem drum und dran der Frau gehören soll und alles Vermögen der Mann behält:
Geht dies mit Gütertrennung?
Ist dies nachträglich mit Wirkung zum Hochzeitstermin möglich?
Also nochmal die angenommene Zeitkette: Haus, gehört der Frau
Heirat (mit Zugewinngemeinschaft) - Lottogewinn (oder Erbe
oder …) des Mannes.
Was den Lottogewinn angeht, so werde ich aus dem Gesetz nicht wirklich schlau, wenn ich da nichts falsch verstehe, fällt der Lottogewinn in den Zugewinnausgleich.
Anders ist es aber, sollte der Mann etwas erben oder geschenkt bekommen. Das hat folgenden Grund: Der Zugewinnausgleich findet statt, weil man davon ausgeht, dass das Vermögen des einen nicht zustande gekommen wäre, wenn der andere Ehepartner ihn nicht untersützt hätte in der Ehe, die Frau zum Beispiel den Mann durch die Kindererziehung. Was aber von Todes wegen, also im Erbfalle, erworben wird, hat eigentlich nichts mit der Ehe zu tun. Deswegen hat sich der Gesetzgeber entschieden, diese Erwerbstatbestände vom Ausgleich des Zugewinns auszuschließen, indem alles, was durch Erbschaft erworben wird, einfach bei der Berechnung als schon vor der Ehe vorhanden angesehen wird, so dass bei einer Erbschaft von meineteswegen 100.000 Euro das Anfangsvermögen um 100.000 Euro steigt, somit der Zugewinnausgleich eigentlich so stattfindet, als wäre dieses Erbe schon vor Eheschließung im Eigentum des Mannes gewesen.
Was also den Erwerb von Todes wegen oder eine Schenkung angeht, so braucht man sich im Falle der Zugewinngemeinschaft keine Sorgen zu machen, dass man plötzlich sein Erbe „teilen“ müsste. Auch ohne Ehevertrag besteht da keine Gefahr.
Geht dies mit Gütertrennung?
Klar, wobei die nicht unbedint notwendig ist. Wenn der Frau das Haus vor der Ehe schon gehörte, hat das mit dem Zugewinnausgleich nichts zu tun. Es gehört auch nicht etwa bloß durch die Eheschließung plötzlich beiden Ehepartnern. Was eine eventuelle Erbschaft des Mannes angeht, vgl. oben.
Oder hilft nur ein Ehevertrag?
Sollten Eheleute vorhaben, die Zugewinngemeinschaft nachträglich auszuschließen, dann kann man das tun, indem man Gütertrennung vereinbart. Muss man aber nicht, man kann auch schlicht und einfach den Zugewinnausgleich vertraglich ausschließen.
Das geht auch noch nach der Eheschließung und grundsätzlich nur durch einen Ehevertrag, unter Anwesenheit beider Eheleute zur Niederschrift eines Notars.
prima und erstmal Danke für die Infos -> gibt’n *.
Mal angenommen der Mann macht keinen Lottogewinn und kein Erbe, hat aber in seiner Firma in eine tolle Position mit viel Gehalt und häuft so im Lauf der Jahre einiges an Geld an.
Fällt dies unter den Zugewinnausgleich? Man könnte ja meinen daß er diesen hochbehzahlten Job auch ohne die Ehe erhalten hätte? Oder greift die Argumentation, daß die Unterstützung der Frau in der Ehe ihm erst diese Karriere ermöglicht?
Thema Ehevertrag (mit Notar etc.) - wenn ich mich nicht irre orientieren sich die Kosten des Ehevertrages doch anteilig am „Streitwert“ (wie heißt das eigentlich richtig; insb. wenn gar kein Streit existiert )?
Wie würde da eine Immobilie gerechnet werden - mit dem Einheitswert?
Zu
Sollten Eheleute vorhaben, die Zugewinngemeinschaft
nachträglich auszuschließen, dann kann man das tun, indem man
Gütertrennung vereinbart. Muss man aber nicht, man kann auch
schlicht und einfach den Zugewinnausgleich vertraglich
ausschließen.
Das geht auch noch nach der Eheschließung und grundsätzlich
nur durch einen Ehevertrag, unter Anwesenheit beider Eheleute
zur Niederschrift eines Notars.
Hab ich richtig verstanden, daß sowohl die nachträgliche Vereinbarung der Gütertrennung als auch ein Ehevertrag das gewünschte Ergebnis erzielen würden? Falls ja, ein Ehevertrag ist doch erheblich teurer und aufwändiger als die Gütertrennung oder sehe ich das falsch (oder gibt’s sonst einen Haken)?
Fällt dies unter den Zugewinnausgleich? Man könnte ja
meinen daß er diesen hochbehzahlten Job auch ohne die Ehe
erhalten hätte? Oder greift die Argumentation, daß die
Unterstützung der Frau in der Ehe ihm erst diese Karriere
ermöglicht?
Was ich erwähnte ist nur der Leitgedanke, den der Gesetzgeber zu der Regelung des Zugewinnausgleichs bewogen hat. Es muss nicht tatsächlich so sein, dass der Ehemann ohne die Ehefrau nicht die Möglichkeit gehabt hätte, einen Batzen Geld dazuzuverdienen.
Im Grundsatz fällt in Deinem Beispiel also angesammeltes Vermögen in den Zugewinnausgleich.
Hab ich richtig verstanden, daß sowohl die nachträgliche
Vereinbarung der Gütertrennung als auch ein Ehevertrag das
gewünschte Ergebnis erzielen würden?
Die Gütertrennung geht noch weiter als der bloße Ausschluss des Zugewinns. Wird Gütertrennung vereinbart, erwerben die Eheleute zum Beispiel auch an den gemeinsamen Haushaltsgegenständen kein Miteigentum, es bestehen auch keine aus der Ehe sonst folgenden Verfügungs- und Verpflichtungsbeschränkungen.
Für „normale“ Eheleute sollte, wenn es denn schon passieren soll, ein Ausschluss des Zugewinns ausreichen. Der gilt aber im Zweifel nach § 1414 S.2 BGB gleichsam als Vereinbarung von Gütertrennung, wenn sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt.
Jedenfalls ist beides, Vereinbarung der Gütertrennung und Ausschluss des Zugewinnausgleichs, in welcher genauen Ausgestaltung auch immer, grundsätzlich nur durch einen Ehevertrag möglich. Deswegen stellt sich die Frage, ob man Gütertrennung vereinbaren oder aber im Ehevertrag den Zugewinn ausschließen sollte, so nicht, weil man eben am Ehevertrag nicht vorbeikommt.
Ist man also nicht mit der gesetzlichen Normallage einverstanden, bleibt nichts anderes, als der Gang zum Notar. Der wird sicherlich auch eingehend beraten, ob ausdrücklich nur der Zugewinnausglcieh ausgeschlossen werden oder eine wirkliche Gütertrennung vereinbart werden sollte.
Was die Kosten angeht muss ich leider passen…