Firmeninhaber A hat eine kleine Firma, er verkauft Waren über das Internet. Nun, er lässt von einem Mitarbeiter Bestellungen von Kunden zusammenfassend in einen Karton legen. Nun behauptet Kunde B und C das die Sendung unvollständig ist und Artikel fehlen.
die Bestandskontrolle gibt her das dies nicht ein kan.
Inhaber A gibt den Kunden die Waren die angeblich fehlen.
Nun hat er eine Idee: Er filmt den Miarbeiter wie er die Waren verpackt, von der Decke auf den Packertisch mit einer hochauflösenden Kamera, der Mitarbeiter ist angewiesen den original Paketschein von DHL in die Kamera beim Verpacken zu zeigen.
Kunde D meldet wieder das Ware fehlt, nun läst der Inhaber A den Kunden eine eidesstatliche Versicherung unterschreiben, er überprüft die Aufnahmen und es stellt sich raus das der Kunde die komplette sendung erhalten hat.
Wie sind die Chancen des Inhabers A vor Gericht?
Wie könnte Inhaber A solche Fälle vermeiden bzw. wie macht man das normalerweise als Inhaber A?
Ist das überhaupt irgendwie als Beweis zu sehen?
Firmeninhaber A hat eine kleine Firma, er verkauft Waren über
das Internet. Nun, er lässt von einem Mitarbeiter Bestellungen
von Kunden zusammenfassend in einen Karton legen. Nun
behauptet Kunde B und C das die Sendung unvollständig ist und
Artikel fehlen.
Die Bestandskontrolle gibt her das dies nicht sein kann.
Inhaber A gibt den Kunden die Waren die angeblich fehlen.
Nun hat er eine Idee: Er filmt den Miarbeiter wie er die Waren
verpackt, von der Decke auf den Packertisch mit einer
hochauflösenden Kamera, der Mitarbeiter ist angewiesen den
original Paketschein von DHL in die Kamera beim Verpacken zu
zeigen.
Hier gilt es natürlich das Persönlichkeitsrecht des AN zu beachten.
Eine verdachtsunabhängige Überwachung via Kamera ist nämlich
aus Gründen des Grundrechts bedenklich. Aber hier liegt ein
konkreter Grund vor, der eine Überwachung rechtfertigen kann.
Siehe auch http://weblawg.saschakremer.de/index.php?p=198
(Quelle: jurablogs.com - suche nach persönlichkeitsrecht kamera)
Kunde D meldet wieder das Ware fehlt, nun läst der Inhaber A
den Kunden eine eidesstatliche Versicherung unterschreiben, er
überprüft die Aufnahmen und es stellt sich raus das der Kunde
die komplette sendung erhalten hat.
Wie sind die Chancen des Inhabers A vor Gericht?
Wenn das Filmmaterial als Beweis anerkannt wird, dürften diese
wohl gut stehen. Was nicht ausschliesst, dass Teile der Ware
auf dem Weg zum Kunden verloren gegangen sind…
Wie könnte Inhaber A solche Fälle vermeiden bzw. wie macht man
das normalerweise als Inhaber A?
Das einfachste wäre eine Rücknahme der Ware (samt Rechnungszettel) zu gewähren.
Hier gilt es natürlich das Persönlichkeitsrecht des AN zu
beachten.
Eine verdachtsunabhängige Überwachung via Kamera ist nämlich
aus Gründen des Grundrechts bedenklich. Aber hier liegt ein
konkreter Grund vor, der eine Überwachung rechtfertigen kann.
Siehe auch http://weblawg.saschakremer.de/index.php?p=198
Ich hatte das so verstanden, dass damit nicht der Packer
überwacht werden sollte, sondern dass man einen Beweis
haben will, dass alle Teile im Paket gelandet sind.
Der Packer weiß ja, dass die Kamera zuguckt (er hält
ja den DHL-Schein an die Linse zum Lesen).
Ich hatte das so verstanden, dass damit nicht der Packer
überwacht werden sollte, sondern dass man einen Beweis
haben will, dass alle Teile im Paket gelandet sind.
Der Packer weiß ja, dass die Kamera zuguckt (er hält
ja den DHL-Schein an die Linse zum Lesen).
Nichts dagegen zu sagen.
Ändert das was an der Beurteilung?
Nicht gravierend. Zumindest wird dadurch ein Freiheitsgrad, dass
der MA die Ware unvollständig verpackt, eliminiert. Was den
Grund für eine weitere Videoüberwachung übrigens auch wackeln lässt.
Ausserdem hat der Kunde einfach so eine Behauptung in den Raum
gestellt ohne den konkreten Beweis der unvollständigen Lieferung
anzutreten. Hier hätte der Chef besser nachhaken sollen
kenne mich hier in den Gesetzen nicht aus, finde aber den Fall interessant. Wäre toll wenn Du die Lösung später postest.
Typisch für die Mitnahmementalität, die sich bei uns breit macht.
Ist doch toll wenn ich einen Artikel umsonst bekomme, kann doch keiner kontrollieren.
Ich würde allen Kunden bei Bestellung mitteilen, das die Verpackung
der Artikel Videoüberwacht wird, um spätere eventuelle Reklamationen entsprechend besser bearbeiten zu können. Sollten beschädigte Pakete beim Kunden ankommen, so ist dies sofort der DHL mitzuteilen und die Annahme sollte verweigert werden, damit das Packet wieder an den Absender zurück geht.
Dies würde alles für den Kunden getan, damit dieser mit der Qualität der Produkte zufrieden ist.
Wie kann denn der Kunde beweisen, dass er ein Teil nicht
erhalten hat?
Klar, dass kann etwas schwieriger werden. Aber heutzutage
werden Bestellungen elektronisch abgewickelt (email, Business Software,…) und da kann man Soll/Istbuchungen darstellen lassen.
Aber wie schon gesagt: RFID dient zum Überwachen des Lieferstatus
Ausserdem sollte man der Ware einen ÜBerweisungsträger beifügen. So dass der Kunde erst zahlt (zahlen kann), wenn die Ware vollständig angekommen ist.
…aber das fällt jetzt eher in ‚Logistik‘ oder ‚Handel‘.