Musik aus Japan zu hören ist im Allgemeinen recht teuer, weil die CDs importiert werden müssen. Manchmal stößt man allerdings auf Bootlegs aus Taiwan, die da anscheinend legal (weiß ich nicht so genau) produziert werden.
Aber sind solche Bootlegs auch in Deutschland legal? Bzw. was macht man, wenn man eine solche CD in einem Laden findet?
Hi
mE sind Bootlegs nie legal.
HH
hallo,
also unter bootleg verstehe ich eine fabrikgepresste cd, aber ohne zustimmung des eigentlich berechtigten. insoweit ist die antwort die von helge, es ist illegal.
grund: der urheber bzw. plattenhersteller (der dem urheber geld gibt) verdient sein geld mit der CD, also ist ein normaler weiterverkauf der CD problemlos. kopien allerdings nicht (sofern nicht privater gebrauch). hier liegen scheinbar kopien in enormer menge vor.
juristisch ist hier das vervielfältigungs- und verbreitungsrecht beeinträchtigt und sofern kein geld an urheber/hersteller des originals geht, sind die rechte nicht „erschöpft“. jetzt ist die schlichte frage: bekommen plattenhersteller/urheber was vom erlös ab? zu 99,9% nein.
also haben sich die rechte nicht „erschöpft“. problem für den urheber ist hier „taiwan“. taiwan ist m.E. nicht den einschlägigen abkommen beigetreten. also WPPT & RBÜ. insoweit ist der urheber aus japan da relativ machtlos, sofern die bootlegs nur in taiwan die runde machen. aber nach deutschland würde ich die nicht importieren…
mfg vom
showbee
Danke für die Antwort!
Und was macht XYZ jetzt, wenn diese taiwanesischen Bootlegs in Deutschland auftauchen und verkauft werden? Als XYZ eine CD erworben hat wusste es noch nicht, worauf es beim Kauf achten muss und hat grade festegstellt, dass es eine CD aus Taiwan ist. Das steht sogar drauf.
Wenn der Verkauf illegal ist, muss das nicht irgendwo gemeldet werden? War immerhin nicht auf dem Flohmarkt oder so, sondern in einem richtigen Laden.
hi,
nein, für den verbraucher ist das relativ unspannend. die ansprüche des urhebers richten sich i.d.R. gegen gewerbliche händler / hersteller. der japanische urheber kann bspw. gegen den händler herausgabe-, vernichtungs-, schadenersatz- oder unterlassungsansprüche haben. gg. den privaten max. einen auskunftsanspruch von wem er die CD gekauft hat und wann.
der käufer sollte die CD zudem nicht gewerblich einsetzen (bsp. vorspielen im restaurant, als DJ oder ladenmusik).
sh. §§ 97ff. UrhG — http://bundesrecht.juris.de/urhg/
mfg vom
showbee
Hi,
nein, für den verbraucher ist das relativ unspannend.
es wird dann spannend, wenn er versucht, solch eine CD weiter zu verkaufen. Z.B. über Ebay und Co.
Dann kann er sich sehr schnell eine Abmahnung einfangen und das kann dann teuer werden.
Daher wäre immer zu empfehlen, solche CDs nicht zu erwerben bzw. zurückzugeben.
Schönen Gruß
Christian
Hi
im „klassischen“ Bootleg-Sinn aus der Vor-Digitalen Ära waren Bootlegs ja eher illegale Mitschnitte von Konzerten, die illegal gepresst wurden (vinyl), die nichtmal einer vergleichbaren Scheibe der Band entsprach, dadurch doch irgendwie einen anderen Charakter haben als ne banale Kopie die nach gebaut wird, und das in Grossserie. Wahre, klassische Bootlegs haben mittlerweile, da eben in kleinstserien gearbeitet, wenn sie dazu noch einbe ansprechende Qualität haben durchaus schon einen deutlicheren Wertzuwax als Originalscheiben… (Zappa-Bootlegs z.B.) und gehören in so einem Fall auch einfach in jede Sammlung. Nur würd ich das nich mit China/Vietnam-Raubkopien gleichsetzen, für die würd ich eigentlich auch nicht den Begriff verwenden.
HH
Bootlegs haben mittlerweile, da eben in kleinstserien
gearbeitet, wenn sie dazu noch einbe ansprechende Qualität
haben durchaus schon einen deutlicheren Wertzuwax als
Originalscheiben… (Zappa-Bootlegs z.B.) und gehören in so
einem Fall auch einfach in jede Sammlung. Nur würd ich das
nich mit China/Vietnam-Raubkopien gleichsetzen, für die würd
ich eigentlich auch nicht den Begriff verwenden.
HH
Egal, ob digital oder vinyl - illegal bleibt illegal - auch wenn die scheiben noch so schön waren und teilweise die besseren oder einzigen mitschnitte waren ;o)