Folgendes Problem:
Ein Handy von einem Mobilfunkanbieter war jetzt zum fünften Mal kaputt und jetzt hat jemand im Internet ein Gerichtsurteil gegen einen Mobilfunkanbieter gefunden in dem steht, dass einen ein defektes Handy zur fristlosen Kündigung berechtigt. Das Handy wurde jetzt zum fünften Mal zurück geschickt und es wurde auch eine Gutschrift für den vergünstigten Kaufpreis ausgestellt, aber die fristlose Kündigung erkennen die von dem Anbietern nicht an, obwohl eine Kopie des Gerichtsurteils mit geschickt wurde. Was kann man generell jetzt unternehmen, wenn die die Kündigung nicht anerkennen wollen. Der Anbieter kommt ja seinen Vertragspflichten nicht mehr nach, denn der Vertrag inklusive Grundgebühr wurde in Verbindung dieses Handys abgeschlossen, eine Wandlung ist nach dem fünften Mal nicht mehr gewünscht, also muß doch jetzt auch der Vertrag hinfällig sein. Wenn jemand im Einzelhandel etwas so oft umtauscht muß er auch keine Wandlung mehr hinnehmen und der Kaufvertrag ist hinfällig. Im falle des Handys ist der Handyvertrag doch Bestandteil des Kaufvertrages und umgekehrt, denn wenn man seinen Zahlungen nicht nach kommt muß man doch auch das Handy wieder zurück geben. Wie könnte man in diesem Fall die fristlose Kündigung durchsetzen? Ist es hier notwendig einen ANwalt einzuschalten?
Auch wenn du ein Gerichtsurteil hast, so scheint mir das materiell-rechtlich doch zweifelhaft zu sein. Ich glaube nicht, dass das defekte Handy dich berechtigt, den Mobilfunkvertrag zu kündigen.
Aber ich weiß es nicht, und die Frage lautet ja auch anders: Was kannst du tun?
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Zunächst einmal den Handyvertrag nicht weiter benutzen. Dieses widersprüchliche Verhalten zu deiner Rechtsauffassung, dass der Vertrag (bereits wirksam) gekündigt ist, würde deine Chancen vor Gericht eklatant verschlechtern.
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Gar nichts tun. Was solltest du tun und warum? Du willst ja gar nichts vom Mobilfunkanbieter, sondern der Mobilfunkanbieter will etwas von dir: Er akzeptiert die Kündigung nicht, das heißt, er wird dir auch weiter Rechnungenschreiben. Weil du aber der Meinung bist, dass du bereits wirksam gekündigt hast, hältst du die Forderungen für nicht berechtigt und begleichst sie nicht. Dann kannst du es bis zum Gerichtsprozess kommen lassen, wo man dann sehen wird, ob deine Rechtsauffassung begründet ist.
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Du kannst eventuell, vielleicht, aber wozu solltest du… eine Feststellungsklage erheben und die Feststellung begehren, dass der Vertrag wegen Kündigung erledigt ist.
Mach dir klar, was eine Kündigung ist: eine einseitige Erklärung. Es spielt für die Wirksamkeit der Kündigung überhaupt keine Rolle, ob der Mobilfunkanbieter sie akzeptiert oder nicht. Entweder gibt es ein Kündigungsrecht, von dem du wirksam Gebrauch gemacht hast; oder es gibt keines. Das hängt aber nur davon ab, ob dieses Recht bestand und ob du richtig gekündigt hast. Die Zustimmung des Mobilfunkanbieters ist nicht erforderlich.
Levay
Hallo!
auch das Handy wieder zurück geben. Wie könnte man in diesem
Fall die fristlose Kündigung durchsetzen? Ist es hier
notwendig einen ANwalt einzuschalten?
Wenn der Anbieter die Kündigung nicht anerkennen mag, hilft folgendes:
- Anwalt einschalten
- Klage erheben
- Abwarten
Das von Dir erwähnte Urteil ist vom Amtsgericht Düsseldorf (ein anderes habe ich zumindest nicht ausmachen können) und das ist nuneinmal nicht der liebe Gott - geschweige denn, wichtig, zumindest nicht wichtiger als das Amtsgericht Castrop-Rauxel oder irgendein anderes. Deswegen würde ich mich als Netzbetreiber auch nicht darum scheren. Gerichtsurteile wirken in Deutschland grundsätzlich nur zwischend den beteiligten Parteien und gerade ein Amtsgerichtsurteil taugt wenig, um sich in strittigen Fragen darauf zu berufen.
Gruß,
Florian.
- Anwalt einschalten
- Klage erheben
- Abwarten
Aber wozu? Was ist der Vorteil einer Feststellungsklage? Sie kann doch genauso warten und sich auf Zahlung verklagen lassen…
Levay
Hallo!
Aber wozu? Was ist der Vorteil einer Feststellungsklage? Sie
kann doch genauso warten und sich auf Zahlung verklagen
lassen…
Da muss ich Dir natürlich Recht geben. Allerdings denke ich, dass diese Rechtsauffassung einer derartig weitgehenden Verbindung von Kaufvertrag und Telefonvertrag, ziemlich weit hergeholt ist. Ich kenne das Urteil ja nicht, deswegen kann ich nur Mutmaßungen anstellen…jedenfalls würde meiner Meinung nach im Falle des Nichtzahlens und abwartens folgendes passieren:
- Anschlusssperrung, mit Kosten verbunden
- Mahnungen, mit Kosten verbunden
- Mahnbescheid, mit Kosten verbunden
- Klage, mit Kosten verbunden
- Anwalt nehmen, mit Kosten verbunden
- Verhandlung, mit Kosten verbunden
- Urteil, Prozess verloren, dicke Rechnung
Ich meine, dass in einem solchen Fall vielleicht eine Feststellungsklage einfach für den Fall des Unterliegens, und damit würde ich hier fest rechnen, billiger wäre.
Schönen Gruß,
Florian.
Ich habe vor ca. 3 Jahren meinen Handyvertrag bei einem grossen Anbieter fristlos gekündigt.
Er hat diese Kündigung natürlich nicht anerkannt und bombadiert mich seitdem mit Schreiben von verschiedenen Rechtsanwälten und Inkassobüros, die von mir in nötigender Art und Weise einen Betrag von ca. 20 Euro verlangen, natürlich mit Zuschlägen von Inkassokosten und dgl.
Rechne also auch mit einem derartigen Nervenkrieg!
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Cool,
vieleicht bekommst dus fürs Landgericht zusammen.
Bzw. die.
Sag dann bescheit dann sammeln wir für nen Anwalt der das mal durchboxt:smile:
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Allerdings denke ich,
dass diese Rechtsauffassung einer derartig weitgehenden
Verbindung von Kaufvertrag und Telefonvertrag, ziemlich weit
hergeholt ist.
Da sind wir uns ab-so-lut einig!
Levay