Schlitten hinter PKW im Winter

Wenn ich im Winter einen oder mehrere Schlitten hinter meinen PKW spanne und Personen so durch die Gegend ziehe, mache ich mich Strafbar (315 StGB)?
Wenn ja, evtl Quellenangaben zu Urteilen vorhanden?

Danke!!!

Hi,

Wenn ich im Winter einen oder mehrere Schlitten hinter meinen
PKW spanne und Personen so durch die Gegend ziehe, mache ich
mich Strafbar (315 StGB)?

315 StGB:
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE05…

Santa Clause am Werk?

Gruß,
Christian

Hi,

Wenn ich im Winter einen oder mehrere Schlitten hinter meinen
PKW spanne und Personen so durch die Gegend ziehe, mache ich
mich Strafbar (315 StGB)?

315 StGB:
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE05…

Santa Clause am Werk?

Hallo Christian,

nachdem der Schlitten weder an Flugzeug, Bahn oder Schiff hängt stellt sich die Frage wieso Du § 315 StGB verlinkt hast. Mal ganz ehrlich - vergessen nachzulesen?

Gruss

akkon

Vielleicht hast DU vergessen nachzulesen, auf welche Frage Christian genatwortet hat; sonst würde sich dir die Antwort nämlich erschließen.

Levay

Ich sehe keine Strafbarkeit, jedenfalls nicht, solange niemandem etwas passiert. Aber es ist sicher 'ne Ordnungswidrigkeit.

Levay

Vielleicht hast DU vergessen nachzulesen, auf welche Frage
Christian genatwortet hat; sonst würde sich dir die Antwort
nämlich erschließen.

Levay

315 B oder C! So besser???

hi,

hatte der schlitten von santa keine warnblinkanlage? den während des abschleppens haben beide fahrzeuge die warnblinkanlage einzuschalten… § 15a Abs. 3 StVO.

aber im ernst, § 31 StVO ist einschlägig, sport & spiel ist auf normaler straße nicht erlaubt und das ist eine ordnungswidrigkeit nach §§ 49 Abs. 1 Nr. 26 i.V.m. § 31 StVO.

strafbarkeiten kann ich im StGB auch nicht finden, da müsste noch mindestens eine gefährdung anderer oder alkohol im spiel sein…

mfg vom

showbee

Viel besser und nicht einschlägig, wie von den Kollegen dargestellt.

Gruß,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

neben der Frage nach der Strafbarkeit dürfte dir ja wohl klar sein, dass es sich dabei um eine extrem gefährliche Angelegenheit handelt. Sollte etwas passieren, kannst du zumindest mit „grober Fahrlässigkeit“ rechnen.

Gruß, Niels