Handelt es sich um ein Haustürgeschäft, wenn folgenden Fall zu Grunde liegt?
Eine Schwiegermutter hat einen Küchenberatungstermin für sich und die im Haus lebende Tochter, jedoch ohne das Wissen der Tochter und des Schwiegersohnes, bei einem Versandhaus beantragt.
Beim Beratungsgespräch,welches für den Schwiegersohn überraschent statt fand, unterschrieb dieser einen Kaufvertrag.
Eigentlich wollte dieser jedoch noch etwas bedenkzeit, jedoch wies der Berater darauf hin, dass das Angebot nur so günstig wäre, wenn zwei Küchen gekauft würden und auch nur, wenn der Kaufvertrag an diesem Tag abgeschlossen würde.
Zwei Tage nach dem Unterschreiben des Vertrages, will der Schwiegersohn vom Vertrag zurück treten. Es ist jedoch kein Rücktrittsrecht vereinbart und das Versandhaus meint, dass es keine Möglichkeit des Rücktrittes gibt.
Handelt es sich hier um ein Haustürgeschäft, bei dem es dann ja möglich wäre vom Vertrag zurück zu treten?
BZW. gibt es eine andere Möglichkeit diesen Vertrag ohne Schadensersatzansprüche zu kündigen?
(Wenn man den Fall weiterspinnen würde:?)
der zweite Kaufvertrag (Schwiegermutter), welcher ja für den Preis relevant gewesen ist, wurde ebenfalls storniert, welches auch möglich ist, da dieser eine Ratenzahlung beinhaltet.
Wäre dann eine Möglichkeit der Vertragsauflösung der Schwiegersohns möglich