Hallo,
neulich im Norden Deutschlands.
Ich war mit dem Lkw unterwegs und hörte im Radio eine Schneewarnung für den folgenden Abend und das Gebiet in dem ich mich befand. Es sollte laut Wetterdienst ziemlich heftig werden.
Ich hätte noch ein paar Stunden bis in nicht gefährdete Gefilde gebraucht. Dem standen allerdings meine Lenkzeiten entgegen, sodas ich bei Weiterfahrt meine Lenkzeit für ca.3 Stunden verlängert hätte.
Nach der Pause hätte ich eh weiterfahren müssen und die Strassen wären Spiegelglatt gewesen. So wollte ich schauen, das ich dem entfliehen kann.
Gibt es für so eine Situation eine Ausnahmeregelung?
Meines Erachtens ist eine Fahrt bei solchen Schneemassen weitaus gefährlicher für die Restbevölkerung, gerade weil ersichtlich war, das die Räumdienste das extreme Wetteraufkommen nicht bewältigen können.
Ausserdem war ich mit Sattelzugmaschine und Tieflade anhänger unterwegs. Wer sich damit auskennt, weiß was das bedeutet.
Wer kennt sich damit aus?
Danke und Gruß
Rocco
Hi
was vernünftig wäre ist das Eine, was die Paragraphenreiter tun, wenn sie dich kontrollieren ist das Andere…
andererseits - wettervorhersagen müssen nicht stimmen und wenn jeder Regelungen umginge weil irgendwo irgenwer ne prognose rausgibt, die stimmen kann aber nicht muss…
HH
Hi,
was vernünftig wäre ist das Eine, was die Paragraphenreiter
tun, wenn sie dich kontrollieren ist das Andere…
so ist es.
andererseits - wettervorhersagen müssen nicht stimmen und wenn
jeder Regelungen umginge weil irgendwo irgenwer ne prognose
rausgibt, die stimmen kann aber nicht muss…
glaub mir, sie haben gestimmt.
Ich kam gerade noch bis Lübeck, dann war die Bahn für mich nicht mehr befahrbar, somit hat sich das mit der Weiterfahrt für mich sowieso erledigt.
Mir ging es auch nur um die Frage, ob es so eine Ausnahmeregelung gibt oder nicht, denn ich hab dazu nichts gefunden.
Gruß
Rocco
Hi
glaub mir, sie haben gestimmt.
Ich kam gerade noch bis Lübeck, dann war die Bahn für mich
nicht mehr befahrbar, somit hat sich das mit der Weiterfahrt
für mich sowieso erledigt.
hätt aber auch in 5° Plus und Regen drehen können, oder erst 6 Stunden später einsetzen können. Mit schnee sollte lat denen Weihnachten vorbei sein, 4 Tage hat es hier weiter geschneit.
Mir ging es auch nur um die Frage, ob es so eine
Ausnahmeregelung gibt oder nicht, denn ich hab dazu nichts
gefunden.
vielleicht weiss einer unserer Ordnungshüter hier mehr 
Gruss, Helge
Ni,
die einzige Ausnahmegenehmigung ist das zugedrückte Auge eines Gesetzeshüters, und das ist auch gut so.
Prost Neujahr!
nicki
Hallo,
die einzige Ausnahmegenehmigung
ganz sicher oder nur deine Meinung?
ist das zugedrückte Auge eines
Gesetzeshüters,
da keine rechtliche Relevanz, interessiert mich das weniger.
und das ist auch gut so.
warum?
Gruß
Rocco
Hallo,
Hallo,
Ließ dir die Verordnung durch die das regelt und du stellst fest das Ausnahmen nicht vorgesehen sind.
Es gibt sicherlich Fälle wo die Gesetzeshüter ein Auge zudrücken, z.B. wenn die Lagerhalle brennt und man noch schnell den LKW wegfährt - aber solche Ausnahmen gibts mit Sicherheit nicht aus Angst vor schlechtem Wetter und dann auch noch über so einen langen Zeitraum. Kannst dir als Fahrer ja auch mal überlegen was sicherer ist: Weiterfahren und Unfall wegen Übermüdung bauen (wer zahlt das?), oder warten und dann fahren und in Unfall rutschen (wer zahlt das?), oder am besten gleich 2x stehen bleiben. Sicher, letzteres gefällt dir als Trucker und vor allem Arbeitnehmer (bzw. wohl eher deinem Arbeitgeber) sicher überhaupt nicht.
Hi,
Hallo,
die einzige Ausnahmegenehmigung
ganz sicher oder nur deine Meinung?
ganz sicher (100%)
Ausser wenn Leib und Leben bedroht wäre (Notstand)
Dies wird aber sehr eng ausgelegt.
Über schlechtes Wetter wir man hier nur kühl lächeln.
ist das zugedrückte Auge eines
Gesetzeshüters,
da keine rechtliche Relevanz, interessiert mich das weniger.
Auch gut
und das ist auch gut so.
warum?
Weil sich vor lauter schönen und tollen Ausreden die Wächter und Gerichte nicht mehr retten könnten.
Gruß
nicki
Hallo,
Ließ dir die Verordnung durch die das regelt und du stellst
fest das Ausnahmen nicht vorgesehen sind.
Schön, also keine Ausnahmeregelung. Damit wäre meine Frage beantwortet.
Kannst dir als Fahrer ja
auch mal überlegen was sicherer ist: Weiterfahren und Unfall
wegen Übermüdung bauen ,
übermüdung? Normalerweise neige ich nicht dazu, nach der vorgeschriebenen Fahrtzeit von 9 oder 10 Stunden sofort in ein Übermüdungskoma zu fallen. Aber das würde eine Diskussion entfachen, worauf ich hier einfach keine Lust habe. Wie gesagt, meine Frage ist beantwortet.
Gruß
Rocco