Berechnung des Kindesunterhalt

Hallo Experten,

Herr A lebt mit Frau B ohne Trauschein und den Kindern B1 und B2 in Bedarfsgemeinschaft. Frau B ist im Erziehungsurlaub und hat keinen Anspruch auf ALG 2, da Herr A zuviel verdient und den Lebensunterhalt von Frau B von seinem Einkommen bestreiten muss.

Herr A muss noch Unterhalt für Kind C (von seiner Ex Frau D) zahlen. Bei der Berechnung dieses Unterhaltsanspruchs berücksichtigt das Jugendamt die Ausgaben für den Lebensunterhalt für Frau B nicht („nicht einschlägig“), obwohl Herr A monatlich hierfür aufkommt.

Da Frau B nicht in der Lage ist, ihren Anteil am Unterhalt für die KInder B1 und B2 zu zahlen, kommt Herr A auch hierfür auf. Auch diese Kosten werden vom Jugendamt nicht berücksichtigt.

Herr A findet diesen offensichtlichen Mangel an gesundem Menschenverstand beim Jugendamt ungerecht. Was kann er tun ?

danke im Voraus
franzhapper