Guten Tag!
Inwiefern ist es legitim, daß die Wasserbetriebe neuerdings Abwassergebühren von Kleingärtnern verlangen, auch wenn keinerlei Abwasser anfällt.
Beispiel: Ein Pachtgrundstück mit Wasseranschluß,aber ohne Anschluß an die Kanalisation, ohne Sickergrube oder Ähnlichem. Das Wasser wird nur zum trinken, rasen sprengen uÄ benutzt, es fällt KEIN Abwasser an. Trotzdem berechnen die Wasserbetiebe (Berlin) seit diesem Jahr Abwassergebühren in Höhe von 47% des entnommenen Trinkwassers. Das erscheint mir sehr nach einer Forderung für die keine Leistung erbracht wird.
Diese Forderung betrifft sogar Nachbarn die eine Sickergrube haben und für die Abholung ihrer Fäkalien selbst bezahlen, die sind in meinen Augen doppelt bestraft.
Mir kommt das vor wie eine reine Geldschneiderei
Ich verstehes nicht und bitte Euch um Aufklärung
Danke
Markus