Rücktritt v. Kaufvertrag - Messe

Hallo Experten,

Braut A hat gestern auf einer Brautmodenmesse einen Kaufvertrag für ein Brautkleid bei Geschäft B unterschrieben. Noch am selben Tag wollte Bratu A wieder vom Kaufvertrag zurücktreten, da sie mit der Entscheidung im Nachhinein sehr unglücklich ist. Geschäft B wollte sich nicht darauf einlassen und hat sich auf besondere Regelungen bezogen, die auf einer Messe gelten. Geschäft B meinte, dass während der Messe besondere Vereinbarungen des Messeveranstalters gelten, die es nicht möglich machen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Im Kaufvertrag ist sogar der Widerruf des Kaufvertrages ausgeschlossen. Ist das rechtlich korrekt?

„Der Restbetrag ist zu entrichten, bevor Änderungen am Kleid vorgenommen werden, jedoch spätestens vier Wochen noch Vertragsabschluss. Die Käuferin erkennt mit ihrer Unterschrift an, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen würde. Sie verpflichtet sich zur Zahlung des o.g. Gesamtbetrages einschließlich etwaiger Sonderzahlungen aufgrund von etwaigen Sondervereinbarungen, sowie zur Anbnahme der Kaufgegenstände. Ein Widerruf dieses Kaufvertrages ist nicht möglich. Sollte die Käuferin, gleich aus welchem Grun, den Kaufgegenstand nicht abnehmen, so erklärt sich die Verkäuferin bereit, den Kaufgegenstand zum hälftigen Preis zurück zu kaufen.“

Gibt es für Braut A eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten? Auf welche Paragraphen kann sie sich berufen?

Vielen Dank schon einmal für den Expertenrat

Gruß,

Phoebe

Hallo Experten,

Hi,
http://www.google.com/search?hl=de&ie=ISO-8859-1&q=w…
Erster Suchtreffer:
http://www.vis-recht.bayern.de/de/left/themen/vertra…
Gruß.Timo

Braut A hat gestern auf einer Brautmodenmesse einen
Kaufvertrag für ein Brautkleid bei Geschäft B unterschrieben.
Noch am selben Tag wollte Bratu A wieder vom Kaufvertrag
zurücktreten, da sie mit der Entscheidung im Nachhinein sehr
unglücklich ist. Geschäft B wollte sich nicht darauf einlassen
und hat sich auf besondere Regelungen bezogen, die auf einer
Messe gelten. Geschäft B meinte, dass während der Messe
besondere Vereinbarungen des Messeveranstalters gelten, die es
nicht möglich machen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Im
Kaufvertrag ist sogar der Widerruf des Kaufvertrages
ausgeschlossen. Ist das rechtlich korrekt?

„Der Restbetrag ist zu entrichten, bevor Änderungen am Kleid
vorgenommen werden, jedoch spätestens vier Wochen noch
Vertragsabschluss. Die Käuferin erkennt mit ihrer Unterschrift
an, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen würde. Sie
verpflichtet sich zur Zahlung des o.g. Gesamtbetrages
einschließlich etwaiger Sonderzahlungen aufgrund von etwaigen
Sondervereinbarungen, sowie zur Anbnahme der Kaufgegenstände.
Ein Widerruf dieses Kaufvertrages ist nicht möglich. Sollte
die Käuferin, gleich aus welchem Grun, den Kaufgegenstand
nicht abnehmen, so erklärt sich die Verkäuferin bereit, den
Kaufgegenstand zum hälftigen Preis zurück zu kaufen.“

Gibt es für Braut A eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu
treten? Auf welche Paragraphen kann sie sich berufen?

Vielen Dank schon einmal für den Expertenrat

Gruß,

Phoebe

Hallo.

Gibt es für Braut A eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu
treten?

Nein - Verträge müssen eingehalten werden.
Ein Fernabsatz- oder Haustürgeschäft liegt hier auch nicht vor.

Auf welche Paragraphen kann sie sich berufen?uß

HaWeThie

du hast mein Posting nicht gelesen, oder? owT
.

ich auch nicht!
Hallo,

manche mögen es zwar, aber einfache google hits schau ich mir auch nicht an… sorry, aber googeln kann man selber, Trefferquote ist nicht die beste. Geschmackssache, aber ich lese lieber zwei drei Sätze als ein Link.

Mfg vom

showbee

Da habe ich doch tatsächlich in zwei Sätzen geschrieben, was in dem zweiten Link auf zwei Seiten steht - soll nicht wieder vorkommen :wink:

Hallo,

Hi,

manche mögen es zwar, aber einfache google hits schau ich mir
auch nicht an… sorry, aber googeln kann man selber,

eben.
Wäre das so, hätte der Fragesteller die Frage nicht stellen brauchen.
Anscheindend können es aber nicht alle.
Gruß.Timo

Trefferquote ist nicht die beste. Geschmackssache, aber ich
lese lieber zwei drei Sätze als ein Link.

Mfg vom

showbee

Hallo,

Hi,

manche mögen es zwar, aber einfache google hits schau ich mir
auch nicht an… sorry, aber googeln kann man selber,

eben.
Wäre das so, hätte der Fragesteller die Frage nicht stellen
brauchen.
Anscheindend können es aber nicht alle.

Du bist ja ein Witzelchen. Natürlich habe ich schon selber gegoogelt. Ich hätte aber gerne von Experten gewusst ob es für A nicht doch rechtliche Möglichkeiten gibt aus diesem Vertrag wieder herauszukommen.

Gruß

Phoebe

Hi erstmal,
kann man denn dem Verbraucherschutzinformationssystem des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) nicht trauen?
Gruß.Timo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

kann man denn dem Verbraucherschutzinformationssystem des
Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz (StMUGV) nicht trauen?

Rechtsschutzversicherungen zahlen rückwirkend ab 01.01. auch den Gang zum Anwalt nur noch wenn der Mandant nachweisen kann, bei Google keine brauchbaren und seriösen Informationen gefunden zu haben. Im schwer gelagerten Einzelfall wird auch ein zusätzliches Befragen von Altavista und Yahoo für zumutbar gehalten, bevor Kostendeckung zugesagt werden kann.

Gruß,

Florian.

Hallo zusammen,

Schade, dass sich bis jetzt noch kein Experte zu dem Thema geäußert hat. Zwar hat sich die Situation inzwischen geklärt, es wäre trotzdem interessant gewesen noch ein paar Expertenmeinungen zu hören, ob die Lage wirklich so eindeutig ist wie z.B. vom Verbraucherschutz geschildert.

Braut A hat es in diesem Fall glücklicherweise mit einem sehr kulanten Brautaustatter B zu tun, der ohne Probleme den Kaufvertrag umgewandelt hat und statt dessen das Kleider ihrer Träume für sie bestellt hat.

Gruß

Phoebe

Hallo!

Schade, dass sich bis jetzt noch kein Experte zu dem Thema
geäußert hat.

Schon die erste Antwort, ob von einem „Experten“ oder von einem „Interessierten Laien“ war doch vollkommen richtig, also warum ist das schade?
Es gibt nun einmal keine mit dem Haustürgeschäft oder der „Kaffeefahrt“ vergleichbare Regelung für Verträge, die auf Messen geschlossen werden, weil die Situation ja auch gar nicht vergleichbar ist mit der Situation, die gesetzlich geregelt ist - man will zum Beispiel endlich seinen Kuchen und seine Pfälzer Leberwurst und kauft halt deswegen eine Rheumadecke, oder man will den Typen endlich aus der Wohnung haben und unterschreibt halt den Vertrag über den Stuabsauger.
Es zwingt Dich ja auf der Messe niemand zum Vertragsschluss, Du kannst jederzeit weggehen, Du brauchst noch nichteinmal hinzugehen wenn Du nicht magst - die Situation ist nicht mit der im Gesetz geregelten vergleichbar.
Allein die Tatsache, dass man auf der Messe im Verkaufsgespräch vielleicht keine Zeit hat um Nachzudenken, vielleicht einem gewieften Verkäufer vor sich hat, der mit allen Wassern gewaschen ist, das alles kann Dir auch auf dem Wochenmarkt passieren, trotzdem kannst Du die Rote Beete nicht zurückbringen, weil Du zu Hause merkst, dass Du eigentlich keine rote Beete magst…
So, jetzt hab’ ich ja doch noch meinen Senf dazugegeben. Aber nur weil ich das jetzt auch so meine wird ja die ohnehin richtige Antwort nicht richtiger :smile:

Gruß,

Florian.

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Hallo Florian,

im Prinzip hast du Recht. Ich als absoluter Laie, was das Fachgebiet Jura angeht, hatte vermutet, dass es eventuell doch Möglichkeiten gibt, die man nur kennen muss.

Gruß

Phoebe

Dann stände die Braut ggf. ohne Kleid vor´m Altar
Nur mal so am Rande:

Was würde die Braut denn wohl sagen, wenn einen Tag vor der Hochzeit der Verkäufer vom Kaufvertrag einfach zurücktreten würde und das Brautkleid einfach wieder einfordern würde, weil er es z.B. teurer an eine andere Braut verkaufen könnte? Sie stände ohne Brautkleid vor´m Altar und würde Zeter und Mordio schreien.

Darum:

Verträge sind zu halten und zu erfüllen. Von beiden Seiten. Ist doch irgendwie total einleuchtend. Auch wenn Du es vielleicht einfach nicht wahrhaben möchtest (und gegenteilige Ansichten nicht akzeptierst).

Gruß

S.J.

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