Modernisierung(Haus)e. später gemeinschaftl. Erbes

Hallo,

man stelle sich folgendes vor:Eine Mutter, der ein Haus gehört, 3 Kinder, die bereits als Nacherben im Grundbuch eingetragen sind. Eines der Kinder wohnt in dem Haus. Die anderen beiden haben selber ein Haus, werden aber wie gesagt später jeweils ein Drittel des Hauses der Mutter erben.

Nun möchte die Mutter zusammen mit dem Kind welches in dem Haus lebt das Haus modernisieren. D.h. neue Fenster, neue Dämmung etc. Das Kind welches im Haus lebt möchte sich auch gerne an den Kosten beteiligen, möchte aber, daß es im Falle des Todes der Mutter auch etwas davon hat, daß es vorher schon Geld in das Haus investiert hat, was die anderen beiden Kinder ja nicht getan haben.
Wie verhält man sich in solchem Fall am besten? Kann man irgendwie schriftlich festhalten was wann wo investiert wurde oder kräht da dann später kein Hahn nach? Oder muß man sich vorher schon schriftlich von den Geschwistern bestätigen lassen, daß man dann später z.B. mehr von den Mieteinnahmen des Hauses bekommt oder ähnliches?
Was meint ihr? Irgendjemand Erfahrung in eine ähnlichen Angelegenheit?

Danke schön
Lilou

Rückfrage
Hallo,

man stelle sich folgendes vor:Eine Mutter, der ein Haus
gehört, 3 Kinder, die bereits als Nacherben im Grundbuch
eingetragen sind.

Seit wann werden evt. Erben im Grundbuch eingetragen? Ist es evt. so, daß das Haus der Mutter gar nicht mehr gehört? Oder daß die drei Kinder Mitbesitzer sind, weil sie vom Vater geerbt haben?
Gruß
Axel

Nein, die Mutter wäre alleinige Besitzerin des Hauses, von der Oma wurde allerdings per Testament festgelegt, daß nach dem Tode der Mutter das Erbe an die 3 Kinder geht. Diese sind also auch schon als Nacherben im Testament eingetragen. So konnte die Oma sicher sein, daß die Mutter das Haus nicht verkaufen oder verschulden kann oder ähnliches.Denn da Kinder als Nacherben eingetragen sind bräuchte die Mutter im die Einwilligung der Kinder.

Gruß
Lilou

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