Hallo an alle.
Habe nur eine kleine Frage.Angenommen eine Person verursacht im Dezember 2004 eine kleinen Auffahrunfall auf einen Polizeiwagen(zurück gerollt)und bekommt am heutigen Tag eine Horror-Rechnung per Post.
Muss er diese Rechnung nach über einem Jahr überhaupt noch an erkennen?
Danke für die Info
FG longwolf
hallo.
Habe nur eine kleine Frage.Angenommen eine Person verursacht
im Dezember 2004 eine kleinen Auffahrunfall auf einen
Polizeiwagen(zurück gerollt)und bekommt am heutigen Tag eine
Horror-Rechnung per Post.
Muss er diese Rechnung nach über einem Jahr überhaupt noch an
erkennen?
also bei einem „normalen“ kauf verjährt der anspruch nach zwei jahren -pech gehabt. nun ist ein unfall zwar nicht das gleiche, aber ich glaube nicht, daß es da besser aussieht.
wurde denn die schuldfrage eindeutig geklärt? wenn der hintermann z.b. keinen ausreichenden abstand eingehalten hat (zeugen?), könnte man evtl. versuchen, eine teilschuld durchzukriegen…
und eine horror -rechnung bei einem kleinen auffahrunfall sollte im zweifel ein sachverständiger klären. wobei man bedenken muß, daß ersatzteile schon ins geld gehen. scheinwerferglas kaputt -> neuer scheinwerfer -> u.u. über 1000 euro…
gruß
michael
Hallo Michael
Polizeiwagen stand 4m hinter der Person und der ist mit seinem Wagen zurückgerollt und hat den Wagen touchiert, aüsserlich nichts von Schaden zu sehen und nach einem Jahr wollen die von der Person doch glatt 900,- EUR haben inkl. 3(!)Tage Verdienstausfall.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
hast du denn nicht schon vor einem Jahr von der Polizeidienststelle
gehört? Haben die damals schon etwas über die Begleichung des
Schadens gesagt?
Prinzipiell wirst du zahlen müssen, aber ich würde doch einen
Rechtsbeistand zu Rate ziehen, die müssen ja ihre Forderung plausibel
erklären.
Gruß
Gerald
Habe nur eine kleine Frage.Angenommen eine Person verursacht
im Dezember 2004 eine kleinen Auffahrunfall auf einen
Polizeiwagen(zurück gerollt)und bekommt am heutigen Tag eine
Horror-Rechnung per Post.
Muss er diese Rechnung nach über einem Jahr überhaupt noch an
erkennen?
Klar. Die Person sollte diese Angelegenheit an ihre KFZ-Haftpflichtversicherung abgeben. Die kümmern sich nicht nur um die Begleichung von Ansprüchen, sondern auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche (z.B. 3 Tage Verdienstausfall)
Hallo!
also bei einem „normalen“ kauf verjährt der anspruch nach zwei
jahren -pech gehabt. nun ist ein unfall zwar nicht das
gleiche, aber ich glaube nicht, daß es da besser aussieht.
Eine solche Schädigung hat in der Tat mit einem Vertrag nix zu tun…also ehrlich.
Die Verjährungsfirst beträgt drei Jahre, das folgt aus § 14 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit 195 BGB.
Gruß,
Florian.
Das lohnt sich bestimmt… Denn so ein Rechtsbeistand ist ja kostenlos. Und das andere übernimmt übrigens die Versicherung, die auch schon aufpasst, dass sie nicht zu viel bezahlen muss.
Levay