Handwerkerprobleme-eilig!

Hallo an alle!
Folgendes Problem habe ich und wer hat mir dazu Tips und Hinweise? Es eilt, denn der Ortstermin wegen Reklamation ist heute abend und ich weiß nicht wie ich mich verhalten sollte.

Ich habe einen Boden legen lassen. Auftragnehmer, d.h. mein Vertragspartner ist ein Baustoff-Fachhandel.
Dieser hat wiederum einen Bodenleger beauftragt.

Der Bodenleger war bei mir, hat sich das Ganze angesehen und den Auftrag zugesagt. Er hat sich dabei als Einmannbetrieb dargestellt.

Durch unglückliche Umstände war es unvermeidlich, daß er allein in der Wohnung arbeitet. Er war mir ja bekannt.
Als ich in der Mittagspause zur Kontrolle hinkam, arbeitete ein völlig Fremder dort.
Erste Frage: nachdem der Handwerker sich mir und auch meinem Vertragspartner (Baustoffhändler) als Einmann-Betrieb dargestellt hat und nie die Rede von Hilfskräften war (die ich niemals allein in der Wohnung gelassen hätte): ist das Hausfriedensbruch oder so was? Es geht nicht um Anzeige sondern darum, daß ich heute abend entsprechend auftreten kann.

Die Arbeit wurde nicht korrekt ausgeführt. Fachliche Mängel sind unbestritten. Ich habe daraufhin - nachdem Nachbesserung nicht möglich ist - Minderung der Rechnung verlangt.
Der Baustoffhändler bietet mir daraufhin an, ich dürfe direkt mit dem Handwerker abrechnen („Zwischenhandel“ entfällt, billiger). Frage: kann ich darauf eingehen oder sollte ich meinen Vertragspartner auf keinen Fall wechseln?

Wer hat mir Tips, es eilt, denn heute abend rücken alle Beteiligten bei mir an und ich muß wissen was ich fordern kann.

Danke!!! claudia

Hallo an alle!
Folgendes Problem habe ich und wer hat mir dazu Tips und
Hinweise? Es eilt, denn der Ortstermin wegen Reklamation ist
heute abend und ich weiß nicht wie ich mich verhalten sollte.

Ich habe einen Boden legen lassen. Auftragnehmer, d.h. mein
Vertragspartner ist ein Baustoff-Fachhandel.

Dieser ist auch dein Vertragspartner!

Dieser hat wiederum einen Bodenleger beauftragt.

Der Bodenleger war bei mir, hat sich das Ganze angesehen und
den Auftrag zugesagt. Er hat sich dabei als Einmannbetrieb
dargestellt.

den du akzeptiert hast

Durch unglückliche Umstände war es unvermeidlich, daß er
allein in der Wohnung arbeitet. Er war mir ja bekannt.
Als ich in der Mittagspause zur Kontrolle hinkam, arbeitete
ein völlig Fremder dort.

hat dir der handwerker zugesagt das er die arbeit selbst ausführt?

Erste Frage: nachdem der Handwerker sich mir und auch meinem
Vertragspartner (Baustoffhändler) als Einmann-Betrieb
dargestellt hat und nie die Rede von Hilfskräften war (die ich
niemals allein in der Wohnung gelassen hätte): ist das
Hausfriedensbruch oder so was? Es geht nicht um Anzeige
sondern darum, daß ich heute abend entsprechend auftreten
kann.

Die Arbeit wurde nicht korrekt ausgeführt. Fachliche Mängel
sind unbestritten. Ich habe daraufhin - nachdem Nachbesserung
nicht möglich ist - Minderung der Rechnung verlangt.

richtig

Der Baustoffhändler bietet mir daraufhin an, ich dürfe direkt
mit dem Handwerker abrechnen („Zwischenhandel“ entfällt,
billiger).

bleib bei deinem baustoffhändler mit dem hast du einen vertrag

Frage: kann ich darauf eingehen oder sollte ich

meinen Vertragspartner auf keinen Fall wechseln?

Wer hat mir Tips, es eilt, denn heute abend rücken alle
Beteiligten bei mir an und ich muß wissen was ich fordern
kann.

wenn ihr euch heute nicht einig werded hohl noch jemand von der handwerkskammer dazu

Danke!!! claudia

gruß
lukas

Hallo Lukas, erstmal danke für Deine Antwort.

Ich habe einen Boden legen lassen. Auftragnehmer, d.h. mein
Vertragspartner ist ein Baustoff-Fachhandel.

Dieser ist auch dein Vertragspartner!

ok, stellt auch übrigens keiner der Beteiligten in Frage

Dieser hat wiederum einen Bodenleger beauftragt.

Der Bodenleger war bei mir, hat sich das Ganze angesehen und
den Auftrag zugesagt. Er hat sich dabei als Einmannbetrieb
dargestellt.

den du akzeptiert hast

ja.

Durch unglückliche Umstände war es unvermeidlich, daß er
allein in der Wohnung arbeitet. Er war mir ja bekannt.
Als ich in der Mittagspause zur Kontrolle hinkam, arbeitete
ein völlig Fremder dort.

hat dir der handwerker zugesagt das er die arbeit selbst
ausführt?

schriftlich natürlich nicht aber es war NIE die Rede von Mitarbeitern, Helfern o.ä. Und der Handwerker hat sich überall immer und eindeutig als Einmannbetrieb dargestellt. Auch mein Vertragspartner war deswegen ziemlich erstaunt und „böse“. Was ist das jetzt rein rechtlich gesehen?

Erste Frage: nachdem der Handwerker sich mir und auch meinem
Vertragspartner (Baustoffhändler) als Einmann-Betrieb
dargestellt hat und nie die Rede von Hilfskräften war (die ich
niemals allein in der Wohnung gelassen hätte): ist das
Hausfriedensbruch oder so was? Es geht nicht um Anzeige
sondern darum, daß ich heute abend entsprechend auftreten
kann.

Die Arbeit wurde nicht korrekt ausgeführt. Fachliche Mängel
sind unbestritten. Ich habe daraufhin - nachdem Nachbesserung
nicht möglich ist - Minderung der Rechnung verlangt.

richtig

bisher war unten Stehendes der einzige Vorschlag diesbezüglich. Daß ich da nicht drauf eingehe, habe ich meinem Vertragspartner gegenüber auch schon geäußert.

Der Baustoffhändler bietet mir daraufhin an, ich dürfe direkt
mit dem Handwerker abrechnen („Zwischenhandel“ entfällt,
billiger).

bleib bei deinem baustoffhändler mit dem hast du einen vertrag

ok, dachte ich mir.

Frage: kann ich darauf eingehen oder sollte ich

meinen Vertragspartner auf keinen Fall wechseln?

Wer hat mir Tips, es eilt, denn heute abend rücken alle
Beteiligten bei mir an und ich muß wissen was ich fordern
kann.

wenn ihr euch heute nicht einig werded hohl noch jemand von
der handwerkskammer dazu

mal sehen. Wen muß ich da ansprechen? Schlichtungsstelle o.ä.?

Danke!!! claudia

gruß
lukas

Der Bodenleger war bei mir, hat sich das Ganze angesehen und
den Auftrag zugesagt. Er hat sich dabei als Einmannbetrieb
dargestellt.

„Einmannbetrieb“ bedeutet doch lediglich, daß er keine festen Angestellten hat. Es schließt meiner Meinung nach nicht aus daß er Hilfskräfte beschäftigen darf. Was soll der Mann denn tun wenn er selbst verhindert oder krank ist ? Wenn Sie nicht eindeutig vereinbart hatten daß er persönlich die Arbeiten ausführen soll kann er m.E. ohne weiteres einen „Erfüllungsgehilfen“ beauftragen. Das ändert nichts an ihren bereits dargestellten Rechten aus mangelhafter Vertragserfüllung. Ich glaube jedoch nicht daß sie irgendetwas verlangen können nur weil der Mann nicht persönlich anwesend war.

Hi Claudia

Wie seit ihr euch den einig geworden??
Gruß
Lukas

Hi Lukas,
Termin wurde verschoben…
Auch recht, denn auf jeden Fall wollte ich einen Zeugen dabeihaben. Schadet nie.
Wenns Dich interessiert, kann ichs gern schreiben (Fr. oder Sa.)
cu Claudia

kalr interesiert es mich wie es ausgeht.
cu Lukas

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